Berichte, Anlagen und weitere Informationen zu Punkten der Tagesordnung
Vergütungsbericht (zu Tagesordnungspunkt 6)
1. Einleitung und Rückblick auf das Berichtsjahr 2022
1.1. Einleitung
Der Vergütungsbericht der Bike24 Holding AG, Dresden (im Folgenden „Bike24“ oder „Gesellschaft“) für das Berichtsjahr 2022
beinhaltet individualisierte Angaben über die gewährte und geschuldete Vergütung aktiver und früherer Vorstandsmitglieder
und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie Erläuterungen über das zugrunde liegende Vergütungssystem. Dabei umfasst die
Gruppe der aktiven und früheren Vorstandsmitglieder ehemalige Geschäftsführer der Bike24 Support GmbH, welche im Zuge des
Börsengangs auf die Bike24 Holding AG im April 2021 verschmolzen wurde. Bike24 stellt innerhalb des Vergütungsberichts zudem
dar, wie die Vergütung der Organe die langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert. Die Erstellung des Vergütungsberichts
nach § 162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Vergütungsbericht der
Bike24 sowie der Vermerk des gesetzlichen Abschlussprüfers über die durchgeführte formelle Prüfung sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter
https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/5000/governance-_-esg.html |
abrufbar. Weitere Informationen über das aktuelle Vergütungssystem der Gesellschaft sind ebenfalls auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://ir.bike24.com/websites/bike24/German/5000/governance-_-esg.html |
abrufbar.
1.2. Rückblick auf das Berichtsjahr 2022
Die am 21. Juni 2022 durchgeführte ordentliche Hauptversammlung billigte das Vergütungssystem für die Vorstände mit einer
Zustimmungsquote von 88,43 %. In diesem Zuge wurde das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder um eine Umwelt-, Soziales-
und Verantwortungsvolle-Unternehmensführung-(Environment, Social, Governance – kurz: ESG-) Komponente (ESG-Komponente) ergänzt.
Die Änderungen am Vergütungssystem betreffen im Wesentlichen die unter „3.3.2. Langfristige variable Vergütung“ aufgeführten
strategischen Ziele, zu denen auch Ziele, die die nachhaltige Ausrichtung der Gesellschaft im Hinblick auf ESG fördern sollen,
gehören. Über die Ausgestaltung des Vergütungssystems wird auf den folgenden Seiten berichtet.
Vor dem Hintergrund des Formwechsels der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft wurden im Jahr 2021 die Geschäftsführerverträge
der aktiven Vorstandsmitglieder in Vorstandsdienstverträge umgewandelt. Das im Juni 2022 beschlossene Vergütungssystem kommt
für die beiden aktiven Vorstandsmitglieder zur Anwendung. Darüber hinaus wurden den Vorstandsmitgliedern im Sinne des § 162
AktG im Berichtsjahr 2022 einzelne Vergütungskomponenten teilweise auf der Grundlage von Regelungen gewährt, die Gegenstand
der früheren Geschäftsführerverträge oder des vormals anwendbaren Vergütungssystems (vor Anpassung durch die Hauptversammlung
am 21. Juni 2022) waren. Diese Vergütungen werden im Folgenden, sofern einschlägig, ebenfalls dargestellt und erläutert.
Der Vergütungsbericht für das Berichtsjahr 2022 wurde nach § 162 AktG erstellt und entspricht den Empfehlungen und Anregungen
des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Der Vergütungsbericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats
der Gesellschaft für das Berichtsjahr 2021 individuell gewährte und geschuldete Vergütung wurde von der Hauptversammlung am
21. Juni 2022 mit einer Mehrheit von 85,88 % gebilligt. Aufgrund der hohen Zustimmung zum Vergütungsbericht wurden im Berichtsjahr
2022 keine weiteren Änderungen am Vergütungssystem, dessen Umsetzung oder der Art und Weise der Berichterstattung vorgenommen.
2. Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands
Der Aufsichtsrat der Bike24 ist zuständig für die Ausgestaltung der Struktur des Vorstandsvergütungssystems und die Festsetzung
der individuellen Vorstandsbezüge. Das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft beinhaltet feste
und variable Bestandteile. Dabei soll das Vergütungssystem zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen und
nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen, insbesondere eine erfolgreiche Entwicklung der Gesellschaft und der Bike24
Aktie fördern und mithin einem Gleichlauf der Interessen von Aktionären und Vorstand dienen, sowie eine angemessene, aber
gleichwohl auch wettbewerbsfähige Vorstandsvergütung gewährleisten.
Zur Förderung der langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft ist die Vergütung der Vorstandsmitglieder mit
der Geschäftsstrategie und der darauf ausgelegten Unternehmensplanung verknüpft. Die aktuelle Strategie und Planung zielen
auf eine führende Marktposition im Online-Fahrradhandel ab und dienen damit der langfristigen Entwicklung der Gesellschaft.
Zudem übersteigt der Anteil der langfristigen variablen Vergütung den Anteil der kurzfristigen variablen Vergütung deutlich.
Die kurzfristige variable Vergütung soll die fortlaufende Umsetzung der operativen Ziele sicherstellen, deren Erreichung als
Grundlage für die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zusammen mit ihren Tochtergesellschaften (zusammen als „Bike24-Gruppe“
bezeichnet) von wesentlicher Bedeutung ist. Der langfristige Teil der variablen Vergütung ermöglicht den Mitgliedern des Vorstands,
an der relativen und absoluten Entwicklung des Aktienkurses teilzuhaben, sodass die Interessen der Aktionäre und die Ziele
des Managements miteinander in Einklang gebracht werden. Damit erhält der Vorstand einen Anreiz, den Unternehmenswert langfristig
und nachhaltig zu steigern. Des Weiteren ist die nachhaltige Ausrichtung des Unternehmens im Hinblick auf ESG ein strategisches
Ziel der Gesellschaft.
Das Vorstandsvergütungssystem soll bei wesentlichen Änderungen am Vergütungssystem, mindestens jedoch alle vier Jahre, der
Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt werden.
3. Vergütung der Mitglieder des Vorstands
3.1. Vorstandsvergütung im Berichtsjahr 2022 im Überblick
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bestandteile des für das Berichtsjahr 2022 geltenden Vergütungssystems
für die aktiven Mitglieder des Vorstands, die Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile sowie den diesen jeweils
zugrunde liegenden Zielsetzungen.
Vorstandsvergütungssystem 2022
Bestandteil
|
Ausgestaltung
|
Erfolgsunabhängige Vergütung
|
Grundvergütung |
• |
Vertraglich vereinbarte feste Jahresvergütung
|
• |
Auszahlung in zwölf Monatsraten
|
|
Nebenleistungen |
• |
Dienstfahrrad
|
• |
Zuschüsse zu Versicherungen
|
• |
Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit entstehen
|
|
Altersversorgung |
• |
Monatlicher Beitrag zur privaten Altersversorgung
|
• |
Monatlicher Beitrag zur Direktversicherung
|
|
Erfolgsabhängige Vergütung
|
Kurzfristige variable Vergütung (Jahresbonus) |
• |
Leistungsorientierter jährlicher Bonus
|
• |
Cap: 150 % des Zielbetrags
|
• |
Zielbetrag bei 100 %
|
• |
Zwei Zieldimensionen (Gewichtung in %):
• |
Quantitative Leistungsziele (70 %): – Bereinigtes EBITDA1 (Definition siehe auch in 3.3.1.) – Umsatzziele2
|
• |
Qualitative Leistungsziele (30 %): – Strategische Ziele
|
|
|
Langfristige variable Vergütung (Equity-Settled Stock Options Program) |
• |
Aktienbezogene Langfristvergütung
|
• |
Laufzeit von 10 Jahren
|
• |
Wartefrist von 4 Jahren
|
• |
Drei gleichgewichtete Zieldimensionen:
• |
Strategische Ziele (einschließlich ESG-Ziele)
|
• |
Finanzielle Ziele und
|
• |
Bestimmte Kurssteigerung der Bike24 Aktie innerhalb des vorhergehenden Kalenderjahres
|
|
|
Weitere Vergütungsregelungen
|
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot |
• |
Zweijähriges Wettbewerbsverbot nach Ausscheiden aus dem Vorstand bei Zahlung einer Karenzentschädigung in Höhe von 50 % der
zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Vergütung
|
|
Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit |
• |
Etwaige Abfindungszahlungen sind auf zwei Jahresvergütungen beschränkt und dürfen nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags
vergüten
|
|
1 Bereinigt um Sondereffekte, um die Transparenz als auch die langfristige Vergleichbarkeit zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit
und Ertragskraft der Bike24 einschließlich ihrer Tochtergesellschaften („Bike24-Gruppe“) zu verbessern.
2 Die Umsatzziele sind am Konzernumsatz der Bike24-Gruppe gemessen, der nach den herausgegebenen International Financial Reporting
Standards („IFRS“), wie sie in der Europäischen Union („EU“) anzuwenden sind, erstellt ist (Konzernumsatz nach IFRS).
3.2. Erfolgsunabhängige Vergütung
Neben der Grundvergütung zählen Nebenleistungen und Zusagen zur Altersversorgung zur erfolgsunabhängigen Vergütung.
Die Jahresgrundvergütung wird monatlich in zwölf gleichen Raten ausbezahlt. Jedes Vorstandsmitglied hat im Berichtsjahr 2022
eine Grundvergütung in Höhe von TEUR 252 erhalten.
Zusätzlich zur Grundvergütung erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von einem Dienstfahrrad, Versicherungszuschüssen
und Kostenerstattungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit. Der Wert sämtlicher gewährten Nebenleistungen darf 25 % der Grundvergütung
für das betreffende Berichtsjahr nicht übersteigen. Der Aufsichtsrat kann einen Ausgleich gewähren, soweit vor dem Wechsel
in den Vorstand der Bike24 Holding AG erworbene Vergütungsleistungen aufgrund des Wechsels verfallen. Der Aufsichtsrat kann
darüber bestimmen, ob der Ausgleich ganz oder teilweise in Bike24 Aktien zu investieren und über einen Mindestzeitraum zu
halten ist.
Weiterhin übernimmt die Gesellschaft für jedes Vorstandsmitglied die Beiträge für eine bestehende oder abzuschließende Direktversicherung.
Außerdem steht dem Vorstandsmitglied, zusätzlich zur Grundvergütung, ein fester monatlicher Betrag zur freien Verfügung, der
für Zwecke der privaten Altersvorsorge verwendet werden soll. Dieser Betrag ermittelt sich aus dem Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils
zur deutschen Rentenversicherung, wobei die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) maßgeblich ist. Der Wert sämtlicher Versorgungszusagen
für ein Berichtsjahr darf 10 % der Grundvergütung nicht überschreiten.
3.3. Erfolgsabhängige Vergütung
3.3.1. Kurzfristige variable Vergütung (Jahresbonus)
Die kurzfristige variable Vergütung (Short Term Incentive, „STI“) ist in Form eines Jahresbonus ausgestaltet. Die Höhe des
Jahresbonus ergibt sich aus der Erreichung der mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Ziele. Diese werden jährlich grundsätzlich
bis spätestens 31. März des laufenden Berichtsjahres vereinbart und setzen sich anteilig zu 70 % aus der Erreichung quantitativer
Ziele sowie zu 30 % aus der Erreichung qualitativer Ziele zusammen. Leistungskriterien quantitativer Ziele bestehen aus dem
um Sondereffekte bereinigten konsolidierten EBITDA-Wert („Bereinigtes EBITDA“) und einem Teil oder sämtlichen nachfolgenden
Umsatzzielen: (i) Konzernumsatz nach IFRS; (ii) Umsatz der Region DACH und (iii) Umsatz der Expansionsmärkte. Die qualitativen
Ziele bestehen aus den strategischen Zielen, dem Ausrollen des Geschäfts in andere europäische Fahrradmärkte und dem Ausbau
des Produktsegments „Kompletträder“.
Die Berechnung der Zielerreichung erfolgt für alle Zielgrößen gesondert. Für die einzelnen strategischen Ziele werden vom
Aufsichtsrat – ausgehend von der Unternehmensplanung – Meilensteine (Umsetzungsgrad zu bestimmten Punkten auf der Zeitachse)
definiert. Mithilfe dieser Meilensteine wird der Grad der Zielerreichung bestimmt. Sofern in einer Zielkategorie nicht mindestens
70 % erreicht werden, erhält das Vorstandsmitglied keinen Bonus. Nach Ablauf des Berichtsjahres wird die Zielerreichung ermittelt.
Dabei wird aus den beiden o. g. Zieldimensionen eine gewichtete Prozentzahl der Zielerreichung berechnet und zunächst mit
sich selbst und anschließend mit dem Zielbonus multipliziert. Der Bonus ist auf 150 % des Zielbonus limitiert.
Das Leistungskriterium für die gewährte Vergütung im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG im Berichtsjahr 2022 (Jahresbonus 2021) kann
der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
Leistungskriterium
|
Gewichtung Berichtsjahr 2021
in %
|
Zielwerte in TEUR
(100 % Zielerfüllung)
|
Ist-Werte Berichtsjahr 2021
in TEUR
|
Zielerreichung
in %
|
Konzernumsatz nach IFRS 2021 |
50 |
238.363 |
250.164 |
105 |
Bereinigtes EBITDA 2021 |
50 |
31.032 |
30.596 |
99 |
Insgesamt |
|
|
|
102 |
Abweichend vom neu beschlossenen Vergütungssystem bemisst sich der im Sinne des Aktiengesetzes gewährte Jahresbonus auf der
den alten Geschäftsführerverträgen zugrunde liegenden Vergütungspraxis, da die Umstellung der Geschäftsführerverträge auf
Vorstandsdienstverträge erst im Laufe des Geschäftsjahres 2021 erfolgte. Auf der Grundlage dieser Regelungen wurden in der
Vergangenheit ausschließlich quantitative Ziele vereinbart, sodass die Gewichtung der quantitativen Ziele bei 100 % und die
der qualitativen Ziele bei 0% lag. Dementsprechend bildeten das bereinigte EBITDA und der Konzernumsatz nach IFRS mit jeweils
50 % Gewichtung die finanziellen Leistungskriterien als Bemessungsgrundlage für den Jahresbonus 2021. Die ermittelte Zielerreichung
wird, analog dem neuen Vergütungssystem, mit sich selbst und anschließend mit dem Zielbetrag multipliziert. Der Jahresbonus
ist ebenfalls auf 150 % des Zielbetrags limitiert.
Für den Jahresbonus 2021 ergab sich damit die folgende Zielerreichung per aktivem Vorstandsmitglied:
Name des Vorstandsmitglieds
|
Zielbetrag in TEUR
(100 % Zielerfüllung)
|
Zielerreichung
|
Auszahlungsbetrag
in TEUR
|
Andrés Martin-Birner |
50 |
102 % |
52 |
Timm Armbrust |
50 |
102 % |
52 |
Für die früheren Vorstandsmitglieder ergab sich die folgende anteilige Zielerreichung für den Jahresbonus 2021:
Name des Vorstandsmitglieds
|
Zielbetrag in TEUR
(100 % Zielerfüllung)
|
Zielerreichung
|
Auszahlungsbetrag
in TEUR
|
Lars Witt bis April 2021 |
17 |
102 % |
17 |
Carsten Wich bis April 2021 |
14 |
102 % |
14 |
Die Auszahlungsbeträge im Jahr 2022 des Jahresbonus 2021 werden im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG der im Berichtsjahr 2022 gewährten
und geschuldeten Vergütung zugerechnet.
Nach dem hier zugrunde gelegten Verständnis von § 162 Abs. 1 AktG ist der Jahresbonus 2022 im Berichtsjahr 2023 „gewährt“
oder „geschuldet“, weshalb wir über den Jahresbonus 2022 im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 berichten werden.
3.3.2. Langfristige variable Vergütung (Equity-Settled Stock Options Program)
Die langfristige variable Vergütung (Long Term Incentive, „LTI“) ist eine langfristige, mehrjährige erfolgsabhängige Vergütungskomponente,
die jährlich performance-abhängig zugeteilt wird und als Aktienoptionsprogramm ausgestaltet ist. Bike24 kann unter dem im
Jahr 2021 aufgesetzten Aktienoptionsprogramm Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands und an weitere Bezugsberechtigte ausgeben.
Bike24 kann nach freiem Ermessen die ausgeübten Aktienoptionen auch ganz oder teilweise in bar begleichen. Ausgegeben werden
die Aktienoptionen in vier Tranchen. Die Ausgabe der ersten Tranche erfolgte am Tag des Börsengangs der Bike24 am 25. Juni
2021. Die übrigen Tranchen werden, in Abhängigkeit der Erreichung von Erfolgszielen, jährlich ab dem ersten Quartal 2022 ausgegeben.
Die Anzahl der für ein Berichtsjahr zu gewährenden Aktienoptionen der Tranchen hängt von folgenden Zielen ab:
1. |
Strategische Ziele (einschließlich ESG-Ziele)
|
2. |
Finanzielle Ziele
|
3. |
Bestimmte Kurssteigerung des Börsenpreises der Bike24 Aktie innerhalb des vorhergehenden Kalenderjahres.
|
Die Ziele werden jährlich – grundsätzlich bis spätestens Ende März des betreffenden Geschäftsjahres – festgelegt und gehen
zu gleichen Teilen (jeweils ein Drittel) in die Gesamtzielerreichung ein.
Als strategische Ziele werden solche Ziele festgelegt, die in die Unternehmensplanung eingeflossene künftige Maßnahmen zur
Umsetzung der Geschäftsstrategie zum Gegenstand haben. Das sind Zwischenziele bezogen auf das Erschließen neuer europäischer
Fahrradmärkte und den Ausbau des Produktsegments „Kompletträder“ sowie Ziele, die die nachhaltige Ausrichtung der Gesellschaft
im Hinblick auf ESG fördern. Dabei werden für die einzelnen Ziele Meilensteine (Umsetzungsgrad zu bestimmten Zeitpunkten auf
der Zeitachse) definiert und mit deren Hilfe die Zielerreichung bestimmt. Für die in der Strategie vorgesehene nachhaltige
Ausrichtung des Unternehmens im Hinblick auf den ESG-Bereich orientiert sich der Aufsichtsrat an dem folgenden Kriterienkatalog:
Environment (CO -Emission, Versand, Verpackung), Social (Mitarbeiterzufriedenheit, Kundenzufriedenheit, Diversität) und Governance
(Compliance/Reporting, Datenschutz, Lieferkette), mithilfe dessen er ein oder mehrere Ziele aus dem Bereich ESG definiert.
Bei den ESG-Zielen werden für die herangezogenen konkreten Leistungskriterien, soweit möglich, quantitativ messbare Ziele
vorgesehen. Dabei wird jeweils ein Zielwert bestimmt, der 100 % Zielerreichung entspricht, sowie ein Schwellenwert und ein
Cap, das aber auf keinen Fall 150 % überschreiten darf. Soweit quantitativ messbare Ziele nicht möglich sind, werden entweder
wie bei den übrigen strategischen Zielen bestimmte Meilensteine oder andere Kennzahlen festgesetzt, mithilfe derer die konkrete
Zielerreichung bestimmt wird.
Für die finanziellen Ziele werden als Leistungskriterien das organische Konzern-Umsatzwachstum sowie die bereinigte EBITDA-Marge
herangezogen. Dabei werden Zielwerte, die einer 100-%-Zielerreichung entsprechen, aus der Jahresplanung abgeleitet und davon
ausgehend werden die Werte bestimmt, die einer höheren oder geringeren Zielerreichung entsprechen. Als Ist-Werte werden die
Werte aus dem Konzernabschluss bzw. Konzernlagebericht der Bike24-Gruppe für das betreffende Berichtsjahr herangezogen.
Für das auf den Aktienkurs bezogene Ziel wird das Kurssteigerungsziel über das Geschäftsjahr durch das Aktienoptionsprogramm
definiert. Wird dieses erreicht oder überschritten, entspricht dies 100 % Zielerreichung. Wird dieses nicht erreicht, entspricht
dies 0 % Zielerreichung. Der Grad der Zielerreichung wird anhand des tatsächlichen prozentualen Unterschieds des maßgeblichen
Endkurses gegenüber dem maßgeblichen Anfangskurs bestimmt. Maßgeblicher Endkurs ist der volumengewichtete Mittelwert der Schlusskurse
der Bike24-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während des letzten Monats des betreffenden Geschäftsjahres.
Maßgeblicher Anfangskurs ist der volumengewichtete Mittelwert der Schlusskurse der Bike24-Aktie im Xetra-Handel (oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem) während des letzten Monats des dem betreffenden Geschäftsjahr vorangegangenen Geschäftsjahres.
Zur Bestimmung der konkreten Zahl der auszugebenden Aktienoptionen ist vertraglich ein EUR-Betrag vereinbart (Zielbetrag).
Die Zahl, der für das betreffende Geschäftsjahr auszugebenden Aktienoptionen, bestimmt sich, indem der Zielbetrag durch den
vereinbarungsgemäß bestimmten zu erwartenden Gewinn aus einer für das betreffende Geschäftsjahr auszugebenden Aktienoption
(Antizipierter Optionsgewinn) dividiert wird. Jeweils ein Drittel dieser vorläufigen Anzahl an Aktienoptionen entfällt auf
die strategischen Ziele (einschließlich ESG-Ziele), die finanziellen Ziele und das auf den Aktienkurs bezogene Ziel. Das jeweilige
Drittel wird mit dem Zielerreichungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so für die drei Zielkategorien berechneten
Beträge addiert, woraus sich die Zahl der für das betreffende Geschäftsjahr auszugebenden Aktienoptionen ergibt. In allen
Fällen beträgt die Zahl der einem Vorstandsmitglied für ein Berichtsjahr maximal zu gewährenden Aktienoptionen, ohne Berücksichtigung
der im Zusammenhang mit dem Börsengang gewährten Aktienoptionen, 64.517. Insgesamt werden unter dem Aktienprogramm der Bike24
Holding AG maximal 780.000 Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands ausgegeben werden.
In den nachfolgenden Tabellen werden die vom Aufsichtsrat festgelegten Leistungskriterien der für das Berichtsjahr gewährten
Aktienoptionen im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG dargestellt.
|
|
Zielerreichung
|
Strategische Ziele |
• |
Erschließung neuer europäischer Fahrradmärkte
|
• |
Ausbau des Produktsegments „Kompletträder“
|
|
110% |
|
|
Wachstumsziel in %
(100 % Zielerfüllung)
|
Ist-Werte Berichtsjahr 2021
in %
|
Zielerreichung
|
Finanzielle Ziele |
• |
Organisches Konzern-Umsatzwachstum
|
|
26 |
25,6 |
98% |
|
• |
Bereinigte EBITDA-Marge
|
|
12,8 |
12,2 |
95% |
Insgesamt |
|
|
|
96,5% |
|
|
Wachstumsziel in %
(100 % Zielerfüllung)
|
Kurs
in EUR*
|
Zielerreichung
|
Kursentwicklungsziel |
• |
Kurssteigerung um 3,92 %
|
|
15,59 |
15,96 |
100% |
* Volumengewichteter Mittelwert der Schlusskurse im Xetra-Handel im Dezember 2021
Abweichend vom neu beschlossenen Vergütungssystem enthält die Zielvereinbarung der zweiten Tranche keine ESG-Komponente, da
die Ziele auf Basis des alten Vergütungssystems, vor Anpassung durch die Hauptversammlung am 21. Juni 2022, vereinbart wurden.
Auf der Grundlage der dargestellten Zielerreichung ergab sich für die zweite Tranche die Anzahl der zu gewährenden Aktienoptionen
wie folgt:
Name des Vorstandsmitglieds
|
Zielbetrag
in TEUR
(100 % Zielerfüllung)
|
Zielerreichung
|
Zielbetrag
in TEUR
|
Antizipierter Optionsgewinn
in EUR
|
Anzahl der zu gewährenden Aktienoptionen*
|
Andrés Martin-Birner |
1.000 |
102 % |
1.020 |
15,49 |
64.517 |
Timm Armbrust |
1.000 |
102 % |
1.020 |
|
64.517 |
* Anzahl der zu gewährenden Aktienoptionen nach Berechnungsformel: 65.849 Aktienoptionen. Gemäß Teilnahmebedingungen können maximal 64.517 Aktionoptionen pro Vorstandsmitglied im Berichtsjahr
gewährt werden.
Die zweite Tranche wurde im April 2022 an die Vorstandsmitglieder ausgegeben und der Ausübungspreis beträgt 18,35 EUR.
Die Aktienoptionen unterliegen bis zur erstmaligen Ausübung einer Wartezeit von vier Jahren und haben insgesamt eine Laufzeit
von zehn Jahren, jeweils ab dem Ausgabetag. Nach Ende der Wartezeit können die Aktienoptionen außerhalb definierter Sperrfristen
ausgeübt werden. Die Aktienoptionen werden ein Jahr nach dem Ausgabetag (sog. Vesting Period) bis zum Ende der Laufzeit unverfallbar.
Danach verfallen sie ohne Weiteres und entschädigungslos.
Die Aktienoptionen von Vorständen, bei denen die Vesting Period noch nicht abgelaufen ist, werden zeitanteilig gekürzt, wenn
diese ihr Amt niederlegen oder ihre Vorstandstätigkeit beispielsweise durch reguläres Vertragsende ohne Wiederbestellung endet,
ohne dass zugleich das Anstellungsverhältnis endet. Im Falle eines Kontrollwechsels verkürzt sich die Wartezeit auf den Zeitpunkt
des Kontrollwechsels. Aktienoptionen, die sich noch innerhalb der Wartezeit befinden, werden, basierend auf der Entscheidung
der Gesellschaft, entweder in bar oder in Aktien des Erwerbers beglichen.
Für die im Berichtsjahr 2022 aufgelegte zweite Tranche wurden den Vorstandsmitgliedern insgesamt 129.034 Aktienoptionen zugeteilt:
Name des Vorstandsmitglieds
|
Anzahl zum 1. Januar 2022
|
Im Berichtsjahr 2022 gewährte oder zugesagte Aktienoptionen
|
Beizulegender Zeitwert bei Gewährung
in TEUR
|
Im Berichtsjahr 2022 ausgeübte Aktienoptionen
|
Im Berichtsjahr 2022 verfallene Aktienoptionen
|
Anzahl zum 31. Dezember 2022
|
Andrés Martin-Birner |
64.517 |
64.517 |
88 |
- |
- |
129.034 |
Timm Armbrust |
64.517 |
64.517 |
88 |
- |
- |
129.034 |
Die ausstehenden Aktienoptionen der Vorstandsmitglieder teilen sich wie folgt auf die unterschiedlichen Ausgabetranchen auf:
Tranche
|
Ausübungspreis
in EUR
|
Andrés Martin-Birner Anzahl ausstehende Aktienoptionen
|
Timm Armbrust Anzahl ausstehende Aktienoptionen
|
01.07.2021* |
15,00 |
64.517 |
64.517 |
01.04.2022 |
18,35 |
64.517 |
64.517 |
* Gewährungszeitpunkt im Sinne von IFRS 2.
In der für das Berichtsjahr 2022 aufgelegten dritten Tranche werden den Vorstandsmitgliedern im April 2023 weitere Aktienoptionen
zugeteilt. Diese Zuteilung wird, nach dem hier zugrunde gelegten Verständnis von § 162 Abs. 1 AktG, im Berichtsjahr 2023 „gewährt“
oder „geschuldet“. Die entsprechende Berichterstattung erfolgt im Vergütungsbericht für das Berichtsjahr 2023.
3.4. Vergütung durch Dritte für Vorstandstätigkeit
Die Mitglieder des Vorstands haben im Berichtsjahr 2022 im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand der Bike24 weder Leistungen
von Dritten erhalten noch sind ihnen solche zugesagt worden.
3.5. Ziel- und Maximalvergütung
Das Vergütungssystem legt den Anteil der Jahresgrundvergütung, des STI und des LTI an der Zielgesamtvergütung fest. Es sieht
folgende Bandbreiten vor:
Jahresgrundvergütung: |
16 % bis 30 % |
STI: |
3 % bis 15 % |
LTI: |
60 % bis 80 % |
Nebenleistungen: |
0,5 % bis 5 % |
Versorgungszusagen: |
0,5 % bis 3 % |
Demgemäß beträgt der Anteil der erfolgsunabhängigen Vergütung an der Ziel-Gesamtvergütung 17 % bis 37 % und der Anteil der
erfolgsabhängigen Vergütung 63 % bis 83 %.
Die nachfolgende Tabelle stellt die jeweilige Zielvergütung, ohne Berücksichtigung von Nebenleistungen, Versorgungszusagen,
Ausgleichszahlungen sowie der Gewährung von Aktienoptionen, der aktiven Vorstandsmitglieder für das Berichtsjahr 2022 dar.
Zielvergütung
|
|
|
|
|
|
Andrés Martin-Birner |
Timm Armbrust |
|
2022 in TEUR |
2022 in % |
2022 in TEUR |
2022 in % |
Erfolgsunabhängige Vergütung
|
|
|
|
|
Grundvergütung |
252 |
19 |
252 |
19 |
Summe
|
252
|
19
|
252
|
19
|
Erfolgsabhängige Vergütung
|
|
|
|
|
Jahresbonus |
50 |
4 |
50 |
4 |
Equity-Settled Stock Options Program |
1.000 |
77 |
1.000 |
77 |
Summe
|
1.050
|
81
|
1.050
|
81
|
Gesamtvergütung
|
1.302
|
100
|
1.302
|
100
|
Das Vergütungssystem sieht für die Vorstandsmitglieder eine Maximalvergütung vor, d. h. einen Wert, der einem Vorstandsmitglied
insgesamt für ein Geschäftsjahr maximal zufließen darf. Die Maximalvergütung bemisst sich für ein Vorstandsmitglied nach den
zugesagten Vergütungskomponenten. Diese Maximalvergütung gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG liegt für beide Vorstandsmitglieder
bei jeweils TEUR 2.000. Eine Einhaltung der Maximalvergütung kann frühestens mit Ausübung der gewährten Aktienoptionen überprüft
bzw. sichergestellt werden. Die im Berichtsjahr 2022 gewährten Aktienoptionen können frühestens im Jahr 2026 ausgeübt werden.
Eine Überprüfung und Berichterstattung der Maximalvergütung erfolgt im Vergütungsbericht des von der Ausübung betroffenen
Geschäftsjahres.
3.6. Malus- und Clawback-Regelungen
Bei schwerwiegenden Verstößen von Mitgliedern des Vorstands gegen geltendes Recht oder gegen unternehmensinterne Verhaltensrichtlinien
hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, noch nicht ausgezahlte variable Vergütungsbestandteile ganz oder teilweise einzubehalten
oder zurückzufordern. Der Einbehalt oder die Rückforderung liegen im Ermessen des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2022 keinen Anlass festgestellt, um von der im Vergütungssystem vorgesehenen Möglichkeit
Gebrauch zu machen.
3.7. Leistungen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit
Die Ansprüche für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses begrenzen sich auf die Restlaufzeit des Vertrags,
wobei eine Höchstgrenze von zwei Jahresvergütungen gesetzt wird. Die Abfindungszahlung ist auf eine eventuell zu zahlende
Karenzentschädigung anzurechnen, zu der die Gesellschaft aufgrund eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verpflichtet
ist.
Im Berichtsjahr 2022 wurde keine Leistung für eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses gewährt.
3.8. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Bei Ausscheiden aus dem Vorstand unterliegen die Mitglieder des Vorstands der Bike24 einem zweijährigen Wettbewerbsverbot,
wobei auch die Möglichkeit eines Verzichts der Gesellschaft auf das Wettbewerbsverbot oder eine Lösung der Gesellschaft von
dem Wettbewerbsverbot vertraglich vorgesehen werden kann. Als Karenzentschädigung wird den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern
für die Dauer des Wettbewerbsverbots die Hälfte der zuletzt bezogenen vertragsmäßen Vergütung gezahlt.
3.9. Höhe der individuellen Vergütung der Vorstandsmitglieder im Berichtsjahr 2022
In der nachfolgenden Tabelle ist die jedem einzelnen aktiven Mitglied des Vorstands gewährte und geschuldete Vergütung im
Sinne von § 162 Abs. 1 AktG im Berichtsjahr 2022 dargestellt. Dabei beinhaltet die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne
von § 162 Abs. 1 AktG die im Berichtsjahr 2022 ausbezahlte Jahresgrundvergütung, die angefallenen Nebenleistungen, die Altersvorsorgebeiträge,
den ausgezahlten Jahresbonus 2021 und den nach IFRS ermittelten beizulegenden Zeitwert der gewährten Aktienoptionen.
Gewährte und Geschuldete Vergütung der aktiven Vorstandsmitglieder
|
Andrés Martin-Birner |
Timm Armbrust |
|
2022 in TEUR |
2022 in % |
2022 in TEUR |
2022 in % |
Erfolgsunabhängige Vergütung
|
|
|
|
|
Grundvergütung |
252 |
62 |
252 |
62 |
Nebenleistungen |
5 |
1 |
5 |
1 |
Altersvorsorge |
10 |
2 |
12 |
3 |
Summe
|
267
|
66
|
269
|
66
|
Erfolgsabhängige Vergütung
|
|
|
|
|
Jahresbonus |
52 |
13 |
52 |
13 |
Equity-Settled Stock Options Program |
88 |
22 |
88 |
22 |
Summe
|
140
|
34
|
140
|
34
|
Gesamtvergütung
|
407
|
100
|
409
|
100
|
Die nachfolgende Tabelle enthält die jedem einzelnen früheren Mitglied des Vorstands gewährte und geschuldete Vergütung im
Sinne von § 162 Abs. 1 AktG im Berichtsjahr 2022. Dabei beinhaltet die gewährte und geschuldete Vergütung im Sinne von § 162
Abs. 1 AktG die im Berichtsjahr 2022 ausbezahlte erfolgsabhängige Vergütung, die anteilig bis zur Verschmelzung im April 2021
dargestellt wird. Weitere anteilige Vergütungskomponenten sind im Berichtsjahr nicht gewährt worden.
Gewährte und Geschuldete Vergütung der früheren Vorstandsmitglieder
|
Lars Witt bis April 2021 |
Carsten Wich bis April 2021 |
|
2022 in TEUR |
2022 in % |
2022 in TEUR |
2022 in % |
Erfolgsunabhängige Vergütung
|
|
|
|
|
Grundvergütung |
0 |
0 |
0 |
0 |
Erfolgsabhängige Vergütung
|
|
|
|
|
Jahresbonus |
17 |
100 |
14 |
100 |
Summe
|
17
|
100
|
14
|
100
|
4. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die ordentlichen Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gemäß § 12 der Satzung der Bike24 für jedes Berichtsjahr eine feste
Vergütung in Höhe von TEUR 20. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste Vergütung in Höhe von TEUR 35 und dessen
Stellvertreter in Höhe von TEUR 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nicht während des gesamten Berichtsjahres im Amt waren, erhalten
für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der vereinbarten Vergütung.
Aufsichtsratsmitglieder, die den Vorsitz in einem Ausschuss innehaben, erhalten dafür zusätzlich eine jährliche feste Vergütung
von TEUR 7,5. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält TEUR 10. Aufsichtsratsmitglieder, die Mitglied in einem Ausschuss
sind, aber keinen Ausschussvorsitz innehaben, erhalten für diese Mitgliedschaft zusätzlich eine jährliche Vergütung von TEUR
5. Soweit die Funktion des Vorsitzenden oder die Mitgliedschaft nicht für das gesamte Berichtsjahr ausgeübt wird, wird eine
zeitanteilige Vergütung gewährt.
Darüber hinaus werden den Aufsichtsratsmitgliedern etwaige Auslagen und auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Die feste Vergütung sowie die Vergütung für die Ausschusstätigkeit werden mit Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres fällig
und im darauffolgenden Geschäftsjahr ausgezahlt. Die Auszahlung der Festvergütung und die Ausschussvergütung für das Berichtsjahr
2022 erfolgen im Berichtsjahr 2023 und werden im Sinne von § 162 Abs. 1 AktG entsprechend im Vergütungsbericht für das Berichtsjahr
2023 der gewährten und geschuldeten Vergütung zugerechnet.
In der nachfolgenden Tabelle ist die Auszahlung der im Berichtsjahr 2022 gewährten und geschuldeten Vergütungsbestandteile,
einschließlich deren relativer Anteil, gemäß § 162 AktG dargestellt.
|
Grundvergütung
|
Ausschussvergütung
|
Gesamtvergütung
|
|
2022 in TEUR |
2022 in % |
2022 in TEUR |
2022 in % |
2022 in TEUR |
2022 in % |
Ralf Kindermann (Vorsitzender)
|
20 |
74 |
7 |
26 |
28 |
100 |
Dr. Michael Weber (stellv. Vorsitzender)
|
15 |
83 |
3 |
17 |
18 |
100 |
Bettina Curtze |
12 |
80 |
3 |
20 |
15 |
100 |
Sylvio Eichhorst |
12 |
67 |
6 |
33 |
18 |
100 |
Gesamtvergütung
|
58
|
75
|
19
|
25
|
77
|
100
|
5. Vergleichende Darstellung der Vergütung und Ertragsentwicklung (Vertikalvergleich)
Die nachfolgende Tabelle stellt die relative Entwicklung der Vergütung der Vorstandsmitglieder, des Aufsichtsrats, der übrigen
Belegschaft sowie die Ertragsentwicklung des Unternehmens anhand ausgewählter Ertragskennziffern dar.
Vergleichende Darstellung jährlicher Veränderungen (Vertikalvergleich)
Jährliche Veränderung in %
|
Veränderung Berichtsjahr 2021
|
Veränderung Berichtsjahr 2022
|
|
gegenüber dem Berichtsjahr 2020
|
gegenüber dem Berichtsjahr 2021
|
Vorstand
|
|
|
Andrés Martin-Birner |
+ 284,41 |
– 56,4 |
Timm Armbrust |
+ 282,01 |
– 56,3 |
Aufsichtsrat
|
|
|
Ralf Kindermann (Vorsitzender) |
– |
– |
Dr. Michael Weber (stellv. Vorsitzender) |
– |
– |
Bettina Curtze |
– |
– |
Sylvio Eichhorst |
– |
– |
Ertragskennziffern
|
|
|
Jahresüberschuss der Bike24 Holding AG2 |
– 20.562,1 |
– 98,4 |
Bereinigtes EBITDA |
+ 14,5 |
– 68,4 |
Durchschnittliche Vergütung auf Vollzeitäquivalenzbasis der Arbeitnehmer
|
|
|
Arbeitnehmer des Unternehmens3 |
+ 11,7 |
+ 14,0 |
1 Nach § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG sind sämtliche angabepflichtigen Vergütungsbestandteile in den Vertikalvergleich einzubeziehen.
Die Vorjahresangabe wurde deshalb um die LTI-Komponente angepasst.
2 Die Veränderung im Berichtsjahr 2021 ist aufgrund der Verschmelzung der Bike24 Support GmbH auf die Bike24 Holding AG nicht
vergleichbar.
3 Alle Arbeitnehmer der Bike24-Gruppe außer Geschäftsführungsorgan/Vorstand.
VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS
ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG
|
An die Bike24 Holding AG, Dresden,
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der Bike24 Holding AG, Dresden, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember
2022 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang
mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs.
1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards:
Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben.
Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die
sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen
die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben
mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können.
In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen
Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse
aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene
Darstellung des Vergütungsberichts enthält.
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung
vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Dresden, den 29. März 2023
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Lucas Leser
Wirtschaftsprüfer
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