11880 Solutions AG

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DGAP-News News vom 09.04.2019

11880 Solutions AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 109 Abs. 2 Satz 1 WpHG

DGAP-News: 11880 Solutions AG / Schlagwort(e): Sonstiges

09.04.2019 / 19:30
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2016 und der Lagebericht und Konzernlagebericht der 11 88 0 Solutions AG, Essen, für das Geschäftsjahr 2016 fehlerhaft sind:
 
1. Feststellung zum IFRS-Konzernabschluss
 
Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwertes nach IAS 36
 
Die Werthaltigkeit des in der Konzernbilanz der 11 88 0 Solutions AG zum 31.12.2016 mit EUR 3,07 Mio. angesetzten Geschäfts- oder Firmenwertes der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Digitalgeschäft" konnte nicht nachgewiesen werden.
Auf Basis der vorgelegten Unterlagen wurden bei der Berechnung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Digitalgeschäft" die Risiken des Bewertungsobjektes weder im Abzinsungssatz noch in den prognostizierten Cash-Flows angemessen berücksichtigt.
Dies ist ein Verstoß gegen IAS 36.30, IAS 36.55 f-. OAS 36.A1 f. i.V.m. § 238 Abs. 1 HGB.
 
2. Feststellungen zum Einzelabschluss nach HGB
 
Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Bewertung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
 
Die Werthaltigkeit der im Jahresabschluss der 11 88 0 Solutions AG zum 31.12.2016 als Anlagevermögen bilanzierten Anteile an der Tochtergesellschaft 11 88 0 Internet Services AG mit einem Buchwert in Höhe von EUR 28,3 Mio. sowie der als Umlaufvermögen bilanzierten Forderungen gegenüber dieser Tochtergesellschaft mit einem Nominalwert in Höhe von EUR 22,8 Mio. konnte nicht nachgewiesen werden.
Auf Basis der vorgelegten Unterlagen sind Risiken (Bestandsgefährdung, Überschuldung) weder bei der Bewertung der Beteiligung im Wege des Discounted Cash-Flow-Verfahrens noch bei der Bewertung der Forderungen angemessen berücksichtigt worden.
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen verstößt damit gegen § 253 Abs. 3 S. 5 HGB i.V.m. § 238 Abs. 1 HGB. Die Bewertung der Forderung zum Nominalwert verstößt gegen § 253 Abs. 4 HGB i.V.m. § 238 Abs. 1 HGB.
 
3. Feststellungen zum Konzernlagebericht und Lagebericht
 
Quantifizierung des Liquiditätsrisikos im Risikobericht
 
Die Quantifizierung des bestandsgefährdenden Risikos mit einem negativen EBITDA-Effekt von EUR 7,2 Mio. im Risikobericht des Konzernlageberichts und es Lageberichts ist irreführend.
Die Bewertung der Folgen des Eintritts des bestandsgefährdenden Risikos mit 50% der Bruttomarge bezogen auf nur einen von zwei Geschäftsbereichen und über einen Zeitraum von lediglich zwei Jahren stellt keine zutreffende Beurteilung des bestandsgefährdenden Risikos des Unternehmens dar. Darüber hinaus fehlen Angaben zu den in die Berechnung eingeflossenen Annahmen.
Die Darstellung im Risikobericht verstößt gegen § 315 Abs. 1 S. 4 HGB und § 289 Abs. 1 S. 4 HGB
 
 



Kontakt:
Anja Meyer
11880 Solutions AG
Tel.: 0201 / 8099-188
E-Mail: anja.meyer@11880.com


09.04.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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