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DGAP-News News vom 11.01.2021

Media and Games Invest plc: plant die Verlegung des Firmensitzes nach Luxemburg und kündigt neue Spiele-Launches für die kommenden Quartale an

DGAP-News: Media and Games Invest plc / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
11.01.2021 / 22:29
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MGI plant die Verlegung des Firmensitzes nach Luxemburg und kündigt neue Spiele-Launches für die kommenden Quartale an

Die Media and Games Invest Group ("MGI" oder die "Gesellschaft", ISIN: MT0000580101; Ticker M8G; Nasdaq First North Premier Growth Market und Scale Segment Frankfurter Wertpapierbörse) plant die Verlegung des Firmensitzes nach Luxemburg. Das Board of Directors ist überzeugt, dass dies der logische nächste Schritt ist, um die weitere Reputation und das Wachstum von MGI zu stärken, und hat beschlossen, alle notwendigen Schritte für die Verlegung einzuleiten. Aufgrund der hohen Komplexität einer Sitzverlegung bei einer börsennotierten Gesellschaft strebt der Verwaltungsrat eine Verlegung zum 1. Januar 2022 an. Die endgültige Entscheidung über die Sitzverlegung wird von den Aktionären in einer Aktionärsversammlung getroffen. Die Verlegung erfolgt auf Grund der Anfrage zahlreicher Investoren und auch potentieller Investoren, die ein Problem mit Malta, dem derzeitigen Firmensitz der Gesellschaft, haben. Das Board of Directors geht davon aus, dass die Verlegung des Firmensitzes die MGI für breitere Investorengruppen öffnen wird, die derzeit nicht in maltesische Unternehmen investieren dürfen, und auch dem Ruf der MGI im Allgemeinen zugute kommt. In einem ersten Schritt hat das Board of Directors beschlossen, den Aktionären in einer kurzfristig einzuberufenden Aktionärsversammlung vorzuschlagen, die derzeitige Rechtsform einer Public Limited Liability Company ("plc") in die einer Societas Europaea ("SE") zu ändern.

"Unsere Erfahrungen mit Malta sind positiv und wir haben viele Governance-Veränderungen in Malta gesehen, aber viele Investoren haben immer noch ein Problem mit Malta. Wir sind sogar auf potenzielle Investoren gestoßen, die uns sagten, dass sie nicht in MGI investieren können, da ihre Statuten keine Investitionen in maltesische Unternehmen zulassen. Da wir ein globales Unternehmen sind und auch international weiter wachsen wollen, sind wir nicht an Malta gebunden und können unseren Standort verlagern. Wir haben uns für Luxemburg entschieden, da es ein sehr international akzeptiertes Land ist, einen ausgezeichneten Ruf auf dem Kapitalmarkt genießt und uns gleichzeitig ermöglicht, die meisten unserer rechtlichen Strukturen und der Corporate Governance beizubehalten", so Remco Westermann, CEO.

Wie in der Ad-hoc-Mitteilung angekündigt, wurde im Rahmen der Zielsetzung, die MGI weiter zu professionalisieren und profitabel zu wachsen, auch die Schaffung von B-Aktien für zukünftige Kapitalerhöhungen beschlossen, die zusammen mit der Verlagerung von den Aktionären der MGI genehmigt wurde. Des Weiteren wurde beschlossen, ein ESOP-Programm aufzulegen, um eine stärkere Position der MGI auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten, um wichtige Mitarbeiter einzustellen und zu binden.

"Wir freuen uns auf das Jahr 2021 mit einer starken Pipeline an umfangreichen Content-Updates für unser Spieleportfolio sowie zusätzlichen Launches von neu lizenzierten Spielen in Kombination mit der Durchführung von weiterem M&A-Wachstum. Nach einem hervorragenden Jahr 2020 mit außergewöhnlichem Wachstum ist MGI stark in das Jahr 2021 gestartet und hat mehrere neue Spielelizenzen mit zusätzlichem Fokus auf Mobile Games unterzeichnet. Besonders hervorzuheben sind zwei Mobile-Game-Launches, die wir für das erste Halbjahr 2021 planen", so Remco Westermann, CEO.

"Golf Champions - Swing of Glory": Die unter dem Dach von gamigo zusammengefasste Gaming-Sparte von MGI hat die weltweiten Entwicklungs- und Publishing-Rechte des Mobile Games "Golf Champions - Swing of Glory" vom kanadischen Top-Entwickler Behavior Interactive (unter anderem auch Entwickler von Dead by Daylight) erworben. Golf Champions ist ein wettbewerbsorientiertes Free-to-Play-Handyspiel, bei dem die Spieler in Ligen gegeneinander antreten. Die Spieler schalten verschiedene Golf-Charaktere frei und können ihre Fähigkeiten verbessern, während sie gegeneinander antreten. Am Ende treffen sich die besten Golfer in der stärksten Liga. Die Monetarisierung basiert auf dem Verkauf von In-Game-Items und In-Game-Werbung, in enger Zusammenarbeit mit der Media Unit von MGI.

"Heroes of Twilight": gamigo hat außerdem die weltweiten Lizenzrechte für das Handyspiel "Heroes of Twilight" erworben. Das kompetitive und rundenbasierte Rollenspiel zeichnet sich durch einen dynamischen Tag- und Nachtwechsel aus, d.h. die Charaktere und die Spielumgebung können sich jederzeit unerwartet verändern. Das Free-to-Play-Spiel ist die Fortsetzung des mehrfach preisgekrönten "Little Lords of Twilight" und hat somit eine bereits bestehende breite Fanbase.

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Mail: soeren.barz@mgi.group, info@mgi.group
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Mail: Jenny.rosberg@ropa.se

Axel Mühlhaus / Dr. Sönke Knop, edictor, IR contact Frankfurt
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Mail: mgi@edicto.de

About Media and Games Invest plc

Media and Games Invest plc (MGI), ist ein schnell wachsendes und profitables Unternehmen, das im Bereich digitale Spiele mit einer starken unterstützenden Medien-Unit und einem Fokus auf Nordamerika & EMEA tätig ist. Das Unternehmen kombiniert organisches Wachstum mit wertsteigernden Akquisitionen und erzielt so ein starkes und nachhaltiges Ergebnis-Wachstum. Seit 2014 hat die MGI-Gruppe erfolgreich mehr als 30 Unternehmen und Assets übernommen, die in die eigene Plattform integriert werden und dabei effizienzsteigernde Technologien wie die Cloud nutzt. Die Aktien des Unternehmens sind am Nasdaq First North Premier Growth Market in Stockholm und im Scale-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Der certified advisor des Unternehmens am Nasdaq First North Premier Growth Market ist FNCA Sweden AB; info@fnca.se, +46-8-528 00 399.

Wichtige Informationen

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Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die die Absichten, Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Ziele der Gesellschaft und des Konzerns hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsergebnisse, der Finanzlage, der Liquidität, der Leistung, der Aussichten, des erwarteten Wachstums, der Strategien und Chancen sowie der Märkte, in denen die Gesellschaft und der Konzern tätig sind, wiedergeben. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die nicht auf historischen Tatsachen beruhen und durch Wörter wie "glauben", "erwarten", "vorhersehen", "beabsichtigen", "können", "planen", "schätzen", "werden", "sollten", "könnten", "anstreben", "könnten" oder jeweils deren Verneinung oder ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet sind. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung beruhen auf verschiedenen Annahmen, von denen viele wiederum auf weiteren Annahmen beruhen. Obwohl die Gesellschaft der Ansicht ist, dass die Erwartungen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen, angemessen sind, kann sie keine Zusicherung geben, dass diese Erwartungen eintreten oder sich als richtig erweisen werden. Da diese Aussagen auf Annahmen oder Schätzungen beruhen und Risiken und Ungewissheiten unterliegen, können die tatsächlichen Ergebnisse oder Resultate aufgrund vieler Faktoren erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen Dargestellten abweichen. Solche Risiken, Ungewissheiten, Eventualitäten und andere wichtige Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ereignisse wesentlich von den Erwartungen abweichen, die in dieser Mitteilung durch solche vorausschauenden Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Das Unternehmen garantiert nicht, dass die Annahmen, die den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung zugrunde liegen, frei von Fehlern sind, und die Leser dieser Mitteilung sollten sich nicht in unangemessener Weise auf die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung verlassen. Die Informationen, Meinungen und zukunftsgerichteten Aussagen, die hier ausdrücklich oder implizit enthalten sind, gelten nur zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Weder das Unternehmen noch irgendjemand sonst verpflichtet sich, zukunftsgerichtete Aussagen zu überprüfen, zu aktualisieren, zu bestätigen oder zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln, die in Bezug auf den Inhalt dieser Mitteilung eintreten, es sei denn, dies ist gesetzlich oder durch geltende Börsenregeln vorgeschrieben.

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Ausschließlich für die Zwecke der Produkt-Governance-Anforderungen, die enthalten sind in: (a) der EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweils geltenden Fassung ("MiFID II"); (b) der Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung von MiFID II; und (c) lokale Durchführungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produkt-Governance-Anforderungen"), und unter Ausschluss jeglicher Haftung, ob aus unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig, die ein "Hersteller" (für die Zwecke der MiFID II-Produkt-Governance-Anforderungen) ansonsten in Bezug darauf haben könnte, wurden die Anteile an MGI einem Produktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dem festgestellt wurde, dass diese Anteile: (i) mit einem Endzielmarkt von Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden und geeigneter Gegenparteien, jeweils wie in MiFID II definiert, erfüllen, kompatibel sind; und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbewertung"). Ungeachtet der Zielmarktbeurteilung sollten die Vertriebsstellen beachten, dass der Preis der Anteile an MGI fallen kann und die Anleger ihre Anlage ganz oder teilweise verlieren könnten; die Anteile an MGI keinen garantierten Ertrag und keinen Kapitalschutz bieten; und eine Anlage in die Anteile an MGI nur mit Anlegern vereinbar ist, die keinen garantierten Ertrag oder Kapitalschutz benötigen, die (entweder allein oder in Verbindung mit einem geeigneten Finanz- oder sonstigen Berater) in der Lage sind, die Vorzüge und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um etwaige Verluste, die sich daraus ergeben könnten, tragen zu können. Die Zielmarktbeurteilung erfolgt unbeschadet der Erfordernisse vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Emission von gerichteten Anteilen.

Um Zweifel auszuschließen, stellt die Zielmarktbeurteilung nicht dar: (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke von MiFID II; oder (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien von MGI zu investieren oder sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf sie zu ergreifen.

Jede Vertriebsstelle ist dafür verantwortlich, ihre eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anteile an MGI vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.

 



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