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DGAP-Ad-hoc News vom 22.11.2018

windeln.de SE: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung

windeln.de SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
windeln.de SE: Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung

22.11.2018 / 22:04 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Kapitalerhöhung

München, 22. November, 2018: Seit Jahresbeginn ist windeln.de SE ("windeln.de", "Gesellschaft" oder "Konzern") bei der Restrukturierung des Unternehmens bereits gut vorangekommen und wird auch weiter damit fortfahren.

Um die weitere Restrukturierung zu finanzieren, hat der Vorstand beschlossen, für den 9. Januar 2019 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, um eine ordentliche Kapitalherabsetzung durch einen umgekehrten Aktiensplit gemäß § 222 ff. AktG zu beschließen. Durch die Kapitalherabsetzung wird das aktuelle Grundkapital der Gesellschaft von EUR 31.136.470,00 um EUR 28.022.823,00 auf EUR 3.113.647,00 reduziert. Die ausgegebenen 31.136.470,00 Namensaktien der Gesellschaft werden im Verhältnis 10 : 1 zusammengelegt (umgekehrter Aktiensplit). Dadurch wird aus jeweils zehn bestehenden Aktien eine neue Aktie geschaffen und der rechnerische Aktienkurs über 1,00 Euro liegen, was der gesetzliche Mindestausgabepreis für Kapitalerhöhungen nach dem deutschen Aktiengesetz (AktG) ist. Die Kapitalherabsetzung hat keinen Einfluss auf die Bewertung des Unternehmens.

Darüber hinaus wird der Vorstand der außerordentlichen Hauptversammlung vorschlagen, eine Kapitalerhöhung des bestehenden Grundkapitals mit Bezugsrecht zu beschließen, die auf einen Erlös im hohen einstelligen Millionen Euro Bereich abzielt. Große Aktionäre von windeln.de haben signalisiert, dass sie sich an einer solchen Kapitalmaßnahme beteiligen würden. Die Zeichnungsfrist beginnt mit Wirksamwerden der Kapitalherabsetzung durch Eintragung im Handelsregister.

Die vollständige Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung von windeln.de, einschließlich der Tagesordnung, wird in der kommenden Woche im Bundesanzeiger und auf der Webseite des Konzerns veröffentlicht.

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