Herr Dietmar Hopp hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 15.05.2020 im Zusammenhang mit der Überschreitung der Stimmrechtsanteilsschwelle von 75 % vom 29.04.2020 über Folgendes informiert:
1. Der Mitteilungspflichtige strebt weiterhin ein langfristiges strategisches Engagement beim Emittenten an und ist nicht an der Erzielung kurzfristiger Handelsgewinne interessiert.
2. Der Mitteilungspflichtige hat derzeit keine konkreten Pläne, innerhalb der nächsten 12 Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ist aber grundsätzlich an einer Weiterentwicklung des Emittenten interessiert, weshalb er sich bietende strategische Optionen, die das Unternehmen und/oder seine Produkte und Produktkandidaten betreffen, prüft und dabei gegebenenfalls auch Änderungen der eigenen Beteiligung sowie - im Falle sich bietender Gelegenheiten - gegebenenfalls auch Zukäufe abwägen wird.
3. Der Mitteilungspflichtige möchte die mit der gemeldeten Beteiligung verbundenen Einflussnahmemöglichkeiten auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitung- und Aufsichtsorganen des Emittenten wahrnehmen.
4. Der Mitteilungspflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und Dividendenpolitik, an, wobei auch hier gilt, dass er grundsätzlich an einer Weiterentwicklung des Emittenten interessiert ist, weshalb er sich bietende strategische Optionen, die das Unternehmen und/oder seine Produkte und Produktkandidaten betreffen, prüft und dabei gegebenenfalls auch Änderung der Kapitalstruktur abwägen wird.
5. Der Erwerb der Stimmrechte durch den Mitteilungspflichtigen wurde durch Eigenmittel finanziert.