WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG

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DGAP-PVR News vom 05.05.2010

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG i. Ins.: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG i. Ins. / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
05.05.2010 15:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die TUNGSTEN Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.04.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der WCM
Beteiligungs- und Grundbesitz-AG i. Ins., Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE0007801003, WKN: 780100 am 14.04.2010 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,16% (das entspricht 23555522 Stimmrechten) betragen hat.

Davon sind der TUNGSTEN Immobilien Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, 7,67% der Stimmrechte (das entspricht 22149272 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG i. Ins., jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Christoph Kroschke


Die Hans W. Maas Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.04.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG i. Ins., Frankfurt am Main, Deutschland, ISIN: DE0007801003, WKN: 780100 am 14.04.2010 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,16% (das entspricht 23555522 Stimmrechten) betragen hat.
Davon sind der Hans W. Maas Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, 7,67% der Stimmrechte (das entspricht 22149272 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. 0,49% der Stimmrechte (das entspricht 1406250 Stimmrechten) sind der Hans W. Maas Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG i. Ins., jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Christoph Kroschke



05.05.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen: WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG i. Ins.               Opernplatz 2
              60313 Frankfurt am Main
              Deutschland
Internet:     www.wcm.de
 
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