Vectron Systems AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
12.07.2017 / 12:27 CET/CEST
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Die ordentliche Hauptversammlung der Vectron Systems AG hat am 23. Juni 2017 die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 4.949.997,00 auf EUR 6.599.996,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt aus Gesellschaftsmitteln. Die Satzung wurde in §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 4a (bedingtes Kapital) entsprechend geändert. Der Beschluss und die Satzungsänderung sind am 10. Juli 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht Münster eingetragen und somit wirksam geworden.
Die erfolgte Kapitalerhöhung ermöglicht es, den beabsichtigten - und von der Hauptversammlung ebenfalls bewilligten - Aktiensplit im Verhältnis 1:4 in den nächsten Tagen durchzuführen. Statt bisher 1.649.999 Aktien werden dann 6.599.996 Aktien im Umlauf sein, wodurch sich der Aktienkurs im Verhältnis 1:4 reduziert. Da es sich bei einem Aktiensplit um eine rein optische Korrektur handelt, ändert sich an den Beteiligungsverhältnissen und damit am Wert des Aktienbestandes der einzelnen Aktionäre nichts. Die Menge ihrer Aktien wird automatisch vervierfacht.
Kontakt:
Thomas Stümmler
Vectron Systems AG
Willy-Brandt-Weg 41
48155 Münster, Germany
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