VARTA AG

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DGAP-RPT News vom 17.01.2022

VARTA AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

VARTA AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
17.01.2022 / 16:39
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VARTA AG, Ellwangen, ISIN: DE000A0TGJ55

VARTA AG: Veröffentlichung gemäß § 111c Abs. 4 AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c Abs. 4 AktG

VARTA AG, Ellwangen

Der Aufsichtsrat der VARTA AG hat am 4. Juni 2021 dem Abschluss eines Schuldbeitritts der VC Pensionen GmbH, Ellwangen, ("VCP") mit und zugunsten der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA ("VCB") in Bezug auf bestimmte Pensionsverbindlichkeiten der VCB ohne Mitwirkung des Aufsichtsratsvorsitzenden Prof. DDr. Michael Tojner zugestimmt. Der Schuldbeitritt wurde am 21. Juli 2021 unterzeichnet.

Die schuldbeitretende VCP wird indirekt mehrheitlich von der indirekten Hauptaktionärin der VARTA AG und deren (mittelbaren) Tochtergesellschaft VCB, der Montana Tech Components AG, gehalten und ist damit ein der VARTA AG im Sinne des § 111a AktG nahestehendes Unternehmen.

Gegenstand des Schuldbeitritts, der im Innenverhältnis zwischen VCB und VCP schuldbefreiend für VCB wirkt, sind Pensionsverbindlichkeiten der VCB zum 31. Dezember 2020 gegenüber ehemaligen und gegenwärtigen Mitarbeitern aufgrund von arbeitgeberfinanzierten unmittelbaren Pensionszusagen, die sowohl auf Einzelzusagen sowie auf einer Betriebsvereinbarung beruhen und die nach diesem Stichtag zur Zahlung fällig werden bzw. wurden. Zum Stichtag betragen die Pensionsverbindlichkeiten aufgrund der einschlägigen versicherungsmathematischen Gutachten EUR 28.728.341,00.

Zweck des Schuldbeitritts ist die verbesserte Planungssicherheit des Unternehmens, da durch die Übernahme der aus gegenwärtigen Pensionsansprüchen und der gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften gesicherten langfristigen Verbindlichkeiten eine Unabhängigkeit von künftigen demografischen und versicherungsmathematischen Entwicklungen erreicht wird. Dies hat insbesondere zur Folge, dass künftige Ereignisse keine Auswirkung auf das laufende Ergebnis haben werden.
Als Gegenleistung für die mit dem Schuldbeitritt übernommene Haftung erhält VCP von der VCB eine einmalige Barvergütung in Höhe von insgesamt EUR 28.737.000,00 ("Entgelt"), die in Raten fällig wird und ab Januar 2022 an VCP geleistet werden. VCP hat sich in dem Schuldbeitritt gegenüber VCB verpflichtet, das Entgelt über einen Treuhänder im Einklang mit mit der VCB abgestimmten Anlagerichtlinien anzulegen. Die Fälligkeit der Raten ist von der Anlage des Entgelts durch den Treuhänder abhängig.

Zusätzlich zur Zahlung des Entgelts hat sich VCB gegenüber VCP verpflichtet, eine Garantie der VGG GmbH in Höhe von bis zu EUR 3.000.000,00 beizubringen. Die VGG GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Montana Tech Components AG sowie Mehrheitsaktionärin der VARTA AG und somit indirekte Mehrheitsaktionärin der VCB, und ist somit ebenfalls ein der VARTA AG im Sinne des § 111a AktG nahestehendes Unternehmen. Die VGG GmbH hat diese Garantie in Höhe von EUR 3.000.000,00 am 23. Juli 2021 abgegeben. Der Aufsichtsrat der VARTA AG sowie der VCB hat der Garantie mit den o.g. Beschlüssen zugestimmt.

Als weitere Sicherheit hat die VGG GmbH eine Bankgarantie auf erstes Anfordern in Höhe von EUR 5.000.000,00 beigebracht. Die Bankgarantie wurde am 27. Juli 2021 abgegeben.

Ellwangen, im Januar 2022

Der Vorstand



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