Montabaur, 24. Oktober 2019. Die United Internet Tochter 1&1 Drillisch AG hat im Rahmen ihrer Finanzberichterstattungen darüber informiert, dass gewisse Vorleistungspreise Gegenstand mehrerer von 1&1 Drillisch eingeleiteter schiedsgutachterlicher Verfahren sind, in deren Rahmen 1&1 Drillisch verbindliche Entscheidungen über die Art und Höhe dauerhafter Preisanpassungen in Form rückwirkend niedrigerer Vorleistungspreise erwartet.
1&1 Drillisch hat heute den Entwurf des Schiedsgutachtens im ersten, mit Wirkung zum September 2017 eingeleiteten Preisanpassungsverfahren (Price Review 1) erhalten. Dem Antrag von 1&1 Drillisch auf rückwirkende Senkung der Vorleistungspreise ab diesem Zeitpunkt wurde nicht stattgegeben. Die Ausfertigung des endgültigen Gutachtens im Price Review 1 wird für Mitte November erwartet. Aus dem Entwurf des Schiedsgutachtens ergibt sich, dass sich die Geschäftszahlen 2017 und - zumindest vorerst - die Ergebnisse 2018 und 2019 von 1&1 Drillisch nicht durch Preissenkungen verbessern werden. Außerdem ist eine Preiserhöhung aufgrund des Wegfalls eines zum Jahresende 2018 befristeten vertraglichen Anpassungsmechanismus (ca. 85 Mio. EUR Auswirkung in 2019) zumindest vorerst weiterhin gültig.
1&1 Drillisch hatte in seiner Jahresprognose 2019 keine Vorleistungs-Preissenkungen eingeplant, ist aber davon ausgegangen, im Umfeld beständig sinkender Marktpreise für die mobile Datennutzung, die ab Januar 2019 einsetzende Preiserhöhung abwenden zu können. Dies ist nach dem vorliegenden Entwurf des Gutachtens im Rahmen des Price Review 1 (zum September 2017) nicht gelungen und wird nun Gegenstand weiterer Price Reviews sein.
Mit den Entscheidungen in den drei weiteren von 1&1 Drillisch eingeleiteten Price Reviews (mit Rückwirkung zum Juli 2018 (Price Review 2), Januar 2019 (Price Review 3) bzw. Juli 2019 (Price Review 4)) wird 2020 gerechnet. Es handelt sich dabei um getrennte Verfahren, die auf Grundlage ihrer jeweiligen Stichtage und Marktgegebenheiten zu beurteilen sind.
Vorbehaltlich etwaiger Änderungen im endgültigen Schiedsgutachten geht 1&1 Drillisch nunmehr davon aus, dass - zumindest bis zu einer möglichen Klärung im Rahmen der weiteren Price Reviews - im Geschäftsjahr 2019 aus der Preiserhöhung Mehrkosten von rund 85 Mio. EUR anfallen werden.
Vor diesem Hintergrund korrigiert United Internet ihre EBITDA-Prognose für das laufende Geschäftsjahr um ca. 85 Mio. EUR und erwartet nunmehr ein EBITDA von rund 1.250 Mio. EUR.
Parallel zu den Price Reviews wird die Berechtigung einer von dem Vorleistungsanbieter im Dezember 2018, unter Bezugnahme auf die Frequenzauktion 2015, geforderten Preiserhöhung in einem weiteren schiedsgutachterlichen Verfahren überprüft. Es handelt sich dabei um jährlich ca. 12 Mio. EUR für einen fünfjährigen Leistungszeitraum von Juli 2015 bis Juni 2020. Auch dazu wird 2020 eine Entscheidung erwartet. 1&1 Drillisch hält diese Forderung für nicht berechtigt.
Ansprechpartner
United Internet AG
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Hinweis
Im Sinne einer klaren und transparenten Darstellung werden in den Jahres- und Zwischenabschlüssen der United Internet AG sowie in Ad-hoc-Mitteilung nach Art. 17 MAR - neben den nach International Financial Reporting Standards (IFRS) geforderten Angaben - weitere finanzielle Kennzahlen wie z. B. EBITDA, EBITDA-Marge, EBIT, EBIT-Marge oder Free Cashflow angegeben. Informationen zur Verwendung, Definition und Berechnung dieser Kennzahlen stehen im Geschäftsbericht 2018 der United Internet AG ab Seite 52 zur Verfügung.
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