Herr Amir Dayan ('Meldepflichtiger') hat uns im eigenen Namen gemäß §§ 33 und 34 WpHG am 14. Mai 2018 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 5%, 10%, 15% und 20%-Meldeschwelle am 17. April 2018 über Folgendes informiert:
1. Die Investition wurde als langfristiges strategisches Engagement getätigt, sie dient nicht in erste Linie der Realisierung von Handelsgewinnen.
2. Die Übernahme weiterer Stimmrechte ist möglich (könnte aber auch nicht stattfinden), z.B. im Fall einer günstigen Gelegenheit. Die jeweilige Entscheidung wird im Einzelfall getroffen.
3. Der Meldepflichtige strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrates der TLG Immobilien AG an, beabsichtigt derzeit aber nicht auf die Besetzung des Vorstandes Einfluss zu nehmen.
4. Der Meldepflichtige beabsichtigt nicht die Kapitalstruktur des Unternehmens zu ändern, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Eigen- und Fremdkapital sowie die Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb erfolgte durch die Ouram Holding S.à. r.l., einer Gesellschaft, die durch den Meldepflichtigen als ultimativ wirtschaftlich Berechtigten kontrolliert wird, unter Verwendung von mehr als 50% Eigenkapital und weniger als 50% Fremdkapital.