Die Ströer SE & Co. KGaA hat am 14. August 2019 von der Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland, die nachfolgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG erhalten:
Die Deutsche Telekom AG hat mit Dotierungs- und Transfervertrag vom 14.08.2019 das rechtliche Eigentum an ihren Ströer SE & Co. KGaA-Aktien mit sofortiger Wirkung auf den Deutsche Telekom Trust e.V. übertragen. Der Deutsche Telekom Trust e.V., die Treuhandeinrichtung des Deutsche Telekom-Konzerns, hält Treuhandvermögen zum Zwecke der Erfüllung von Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung. Die Übertragung des rechtlichen Eigentums an den Ströer SE & Co. KGaA-Aktien erfolgte zum Zwecke der Dotierung des der Deutschen Telekom AG zuzuordnenden Treuhandvermögens des Deutschen Telekom Trust e.V..
Die Deutsche Telekom AG hat sich Weisungsrechte hinsichtlich aller gesellschaftsrechtlicher Verwaltungsrechte (insbesondere der Ausübung des Stimmrechts in Hauptversammlungen der Ströer SE & Co. KGaA) sowie hinsichtlich der Veräußerung der vorgenannten Aktien vorbehalten. Chancen und Risiken von Wertveränderungen der vorgenannten Aktien verbleiben aufgrund des Besicherungszwecks bei der Deutschen Telekom AG. Das wirtschaftliche Eigentum an den vorgenannten Aktien verbleibt somit bei der Deutschen Telekom AG.
Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG (alte Fassung) vom 2. November 2015 und der Mitteilung nach § 27a Abs. 1 Satz 1, Satz 3 und Satz 4 WpHG (alte Fassung) vom 04.11.2015 teilt die Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland, als Meldepflichtige gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mit:
1. Bei der Investition der Deutsche Telekom AG handelt es sich nach wie vor um eine langfristige Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.
2. Die Deutsche Telekom AG beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Ströer SE & Co. KGaA durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Deutsche Telekom AG ist im Aufsichtsrat der Ströer SE & Co. KGaA und im Aufsichtsrat der Ströer Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Ströer SE & Co. KGaA, vertreten. Darüber hinaus strebt die Deutsche Telekom AG keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an.
4. Die Deutsche Telekom AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Ströer SE & Co. KGaA, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
Hinsichtlich der Herkunft der Mittel resultieren die in 2015 erworbenen Stimmrechte aus neu ausgegebenen Aktien der Rechtsvorgängerin der Ströer SE & Co. KGaA, der Ströer SE, welche die Deutsche Telekom AG im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage als Gegenleistung für die Übertragung sämtlicher Anteile an der Digital Media Products GmbH erhalten hatte.