AHT Syngas Technology N.V.: ERRATUM DGAP-News: AHT Syngas Technology N.V. / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
2016-03-23 / 12:24 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Begriffskorrektur zur DGAP-News vom 22.03.2016: In der gestrigen Meldung zur Billigung des Prospekts einer geplanten Kapitalerhöhung wurde die AFM als Börsenaufsicht bezeichnet; korrekt ist "Netherlands Authority for the Financial Markets", was auch den unregulierten Markt beinhaltet. Die deutsche Aufsicht wurde als "Bundesamt für Finanzdienstleistungen" bezeichnet; korrekt ist "BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht". Ende der Korrekturmeldung. 2016-03-23 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de |