Herr Günter Papenburg, Schwarmstedt, Deutschland, hat uns am 27.05.2021 folgende Mitteilung übersandt:
'Mitteilung gemäß § 43 WpHG
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 43 WpHG teile ich folgendes mit:
1. Unsere Beteiligung an der Salzgitter AG dient aus heutiger Sicht primär der Umsetzung eigener strategischer Ziele.
2. Wir können uns vorstellen, in Abhängigkeit von der Marktentwicklung und den weiteren wirtschaftlichen Gegebenheiten innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Salzgitter AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die aktuelle Anzahl der Stimmrechte an der Salzgitter AG beträgt 10,10 %.
Darüber hinaus hat sich die Papenburg-Gruppe mit Vertrag vom 4. Mai 2021 zu 50 % an der EF Holding GmbH, Salzgitter mit ihren Tochterunternehmen Friedrich Rohstoffe GmbH und Friedrich Services GmbH beteiligt. Diese Unternehmen sind in der Schlackeaufbereitung der Salzgitter Flachstahl GmbH tätig.
3. Ein Mitglied des Vorstandes der GP Günter Papenburg AG nimmt ab dem 1.7.2021 ein Aufsichtsratsmandat bei der Salzgitter AG wahr. In diesem Rahmen und unter Zugrundelegung unserer Aktionärseigenschaft nehmen wir gegebenenfalls Einfluss auf die Besetzung weiterer Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane der Salzgitter AG.
4. Wir streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Salzgitter AG an.
5. Für den Erwerb der Stimmrechte an der Salzgitter AG sind ausschließlich Eigenmittel verwendet worden.
Diese Mitteilung erfolgt auch für die GP Günter Papenburg AG, deren Stimmrechte mir gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet werden.
Ich gebe diese Mitteilung auch für die GP Günter Papenburg AG gemäß § 37 WpHG ab.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Papenburg'