Your Family Entertainment AG: Vorstand beschließt Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals Your Family Entertainment AG / Kapitalerhöhung Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Vorstand der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beschließt Kapitalerhöhung unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals Der Vorstand der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft, München, hat heute aufgrund seiner Ermächtigung gemäß § 4 Abs. (3) der Satzung vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital unter Ausnutzung des Genehmigten Kapitals von € 6.525.488,00 um bis zu € 2.174.512,00 auf bis zu € 8.700.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.174.512 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Stammaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Aktie zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Januar 2007 voll gewinnberechtigt. Der Bezugspreis und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung werden zeitnah vor der Durchführung des Bezugsangebots noch gesondert festgelegt und bekannt gegeben. Die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös für die nachhaltige Weiterentwicklung des operativen Geschäfts zu verwenden. Hierbei soll schwerpunktmäßig in neue Programme, Synchronisationen sowie den eigenen Pay-TV-Sender 'yourfamily' investiert werden. München, 22. November 2007 Your Family Entertainment Aktiengesellschaft Investor Relations Michael Huber Nordendstraße 64 D-80801 München Tel.: +49 (0)89 / 99 72 71-11 Fax: +49 (0)89 / 99 72 71-91 Mail: ir@yfe-ag.de www.yf-e.com 22.11.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Your Family Entertainment AG Nordendstr. 64 80801 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 997 271-11 Fax: +49 (0)89 997 271-91 E-mail: ir@yfe-ag.de Internet: www.yfe-ag.de ISIN: DE0005408918 WKN: 540891 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service |