RIB Software GmbH

News Detail

DGAP-News News vom 20.04.2020

RIB-Aktie EUR 29,00 Angebot endet in weniger als 60 Stunden! Die RIB Software SE weist auf das Ende der Annahmefrist am Mittwoch den 22. April 2020 hin, d.h. in weniger als 60 Stunden.

DGAP-News: RIB Software SE / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
20.04.2020 / 10:54
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

20. April 2020

RIB-Aktie EUR 29,00 Angebot endet in weniger als 60 Stunden!

Die RIB Software SE weist auf das Ende der Annahmefrist am Mittwoch den 22. April 2020 hin, d.h. in weniger als 60 Stunden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Mindestannahmeschwelle von 50% (plus eine RIB Aktie) erreicht sein. Ist dies nicht der Fall, ist das Angebot zu EUR 29,00 je RIB-Aktie gescheitert.

 

- Annahmefrist läuft am Mittwoch den 22. April 2020 ab

- Annahmequote liegt bislang bei knapp 32,5%

Stuttgart. 20. April 2020. Die RIB Software SE weist darauf hin, dass Annahmefrist für das Freiwillige Öffentliche Übernahmeangebot von Schneider Electric am 22. April 2020 (24.00 Uhr MESZ) abläuft. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Mindestannahmeschwelle erreicht sein.

Die Bieterin hat den Vollzug des Angebots unter anderem unter die Bedingung des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 50% (zuzüglich einer RIB-Aktie) aller zum Ablauf der Annahmefrist ausgegebenen RIB-Aktien (einschließlich der von RIB als eigene Aktien gehaltenen RIB-Aktien) zuzüglich 934.649 unter den RIB-Aktienoptionsplänen auszugebener RIB-Aktien erreicht (wie in Ziffer 12.1.1 der Angebotsunterlage näher beschrieben) gestellt. Für Zwecke der Mindestannahmeschwelle beträgt die Annahmequote zum 17. April 2020, 14.00 Uhr (MESZ) lediglich 32,47%.

Der Angebotspreis von EUR 29,00 bietet eine Prämie von über 40% gegenüber dem Schlusskurs der RIB-Aktie einen Tag vor Bekanntgabe der Transaktion. Seitdem haben der SDAX bzw. der TecDAX, in die die RIB-Aktien aufgenommen worden sind, im Wesentlichen aufgrund der Corona Krise um 22,2% bzw. 12,5% verloren.

Eine Annahme des Angebots während der Weiteren Annahmefrist ist nur dann möglich, wenn die Mindestannahmeschwelle zum Ablauf der Annahmefrist, d.h. bis 22. April 2020 (24.00 Uhr MESZ) erreicht wurde. Ist dies nicht der Fall, kann das Angebot nicht mehr angenommen werden.

Die geschäftsführenden Direktoren und der Verwaltungsrat der RIB empfehlen den Aktionäre, die das Angebot von Schneider Electric annehmen möchten, dies nun unverzüglich zu tun, da es aufgrund der gegenwärtigen Corona-Krise zu Verzögerungen bei der banktechnischen Abwicklung der Annahmeerklärungen kommen kann. Wenn die Mindestannahmeschwelle zum Ablauf der Annahmefrist nicht erreicht wird, wird es keine weitere Annahmefrist geben. Das Angebot zu EUR 29,00 je RIB-Aktie wäre dann endgültig gescheitert und die Übernahme fände nicht statt.

Weitere Informationen finden sie auf unserer Website.

Über die RIB Gruppe

Die RIB Software SE ist ein Vorreiter im Bauwesen. Das Unternehmen konzipiert, entwickelt und vertreibt modernste digitale Technologien für Bauunternehmen und Projekte unterschiedlichster Industrien in aller Welt. iTWO 4.0, die moderne Cloud-basierte Plattform von RIB, bietet die weltweit erste Enterprise Cloud-Technologie auf Basis von 5D BIM mit KI-Integration für Bauunternehmen, Industrieunternehmen, Entwickler und Projektträger, etc. Mit über 50 Jahren Erfahrung in der Bauindustrie, konzentriert sich die RIB Software SE auf IT und Bauplanung und ist durch die Erforschung und Bereitstellung neuer Denk- und Arbeitsweisen und neuer Technologien ein Vorreiter für Innovationen im Bauwesen zur Steigerung der Produktivität. Die RIB hat ihren Hauptsitz in Stuttgart, Deutschland, und Hongkong, China, und wird seit 2011 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse geführt. Mit über 2.700 Mitarbeitern in mehr als 25 Ländern weltweit zielt RIB darauf ab, die Bauindustrie in die fortschrittlichste und am stärksten digitalisierte Branche des 21. Jahrhunderts zu transformieren.



20.04.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von unserem Kooperationspartner