Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung vom 5. August 2019 hinsichtlich des Überschreitens der Stimmrechtsschwelle von 10% an der RIB Software SE vom 30.07.2019 werden die nachfolgenden Mitteilungen gemäß § 43 WpHG für den Mitteilungspflichtigen und die gesamte Kette der in der Stimmrechtsmitteilung vom 5. August 2019 genannten beherrschten Unternehmen vorgenommen.
- Die Investition dient vorrangig der Umsetzung strategischer Ziele, wobei der Verkauf der Aktien nicht ausgeschlossen ist.
- Weitere Stimmrechte an der RIB Software SE können in den nächsten 12 Monaten durch Aktienkauf oder auf andere Weise erworben werden.
- Es ist beabsichtigt, Meinungen, Überlegungen und Empfehlungen an die Gesellschaft zu richten und damit möglicherweise Einfluss auf die Ernennung oder Abberufung von Mitgliedern der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft zu nehmen.
- Vorbehaltlich der wirtschaftlichen und strategischen Erfordernisse der Gesellschaft soll die Kapitalstruktur der RIB Software SE insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung sowie der Dividendenpolitik erheblich verändert werden.
- In Bezug auf die Herkunft der zum Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel wird mitgeteilt, dass 100% Eigenmittel verwendet wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag von ENA Investment Capital LLP