RIB Software GmbH

News Detail

DGAP-Ad-hoc News vom 17.12.2018

RIB Software SE beschließt Aufstockung des Aktienrückkaufprogramms 2018 um bis zu 2 Mio. weitere eigene Aktien

RIB Software SE / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
RIB Software SE beschließt Aufstockung des Aktienrückkaufprogramms 2018 um bis zu 2 Mio. weitere eigene Aktien

17.12.2018 / 17:59 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch

RIB Software SE beschließt Aufstockung des Aktienrückkaufprogramms 2018 um bis zu 2 Mio. weitere eigene Aktien

Stuttgart, 17. Dezember 2018 - Der Verwaltungsrat der RIB Software SE (ISIN DE000A0Z2XN6 - die "Gesellschaft") hat heute unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 einer Aufstockung des am 17. Oktober 2018 beschlossenen Rückkaufprogramms für eigene Aktien (das "Aktienrückkaufprogramm 2018") um bis zu 2 Mio. weitere eigene Aktien zugestimmt. Im Rahmen des auf diese Weise aufgestockten Aktienrückkaufprogramms 2018 können im Zeitraum vom 19. Dezember 2018 bis zum 31. Oktober 2019 bis zu insgesamt 3 Mio. eigene Aktien (dies entspricht bis zu 5,8 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis ohne Nebenkosten von maximal EUR 45 Mio. zurückgekauft werden. Der Verwaltungsrat behält sich vor, die eigenen Aktien zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 genannten Zwecken zu verwenden.

Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016, mit Ausnahme von Artikel 2 Abs. 1a) der Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.

Weitere Details werden von der Gesellschaft separat bekannt gemacht werden.


17.12.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this
Diese Inhalte werden Ihnen präsentiert von unserem Kooperationspartner