Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch
RIB Software SE beschließt Rückkaufprogramm für eigene Aktien im Volumen von bis zu EUR 15 Mio.
Stuttgart, 17. Oktober 2018 - Der Verwaltungsrat der RIB Software SE (ISIN DE000A0Z2XN6) hat heute unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien beschlossen (das "Aktienrückkaufprogramm 2018"). Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2018 können im Zeitraum vom 1. November 2018 bis 31. Oktober 2019 bis zu insgesamt 1 Mio. eigene Aktien (dies entspricht bis zu 1,94 % des Grundkapitals der Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis ohne Nebenkosten von maximal EUR 15 Mio. zurückgekauft werden. Der Verwaltungsrat behält sich vor, die eigenen Aktien zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 genannten Zwecken zu verwenden.
Der Aktienrückkauf erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016, mit Ausnahme von Artikel 2 Abs. 1a) der Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016.
Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2018 von der Gesellschaft separat bekannt gemacht werden.
17.10.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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