RIB Software AG: Kapitalerhöhung RIB Software AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung 03.09.2015 17:44 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. RIB Software AG Ad-hoc Meldung Kapitalerhöhung um bis zu 3.378.696 Aktien Der Vorstand der RIB Software AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu 7,77 % des bestehenden Grundkapitals beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft soll unter Ausschluss des Bezugsrechts der Altaktionäre von derzeit EUR 43.466.961,00 um bis zu EUR 3.378.696,00 auf bis zu EUR 46.845.657,00 erhöht werden. Die 3.378.696 neuen Aktien sollen voraussichtlich am 3. und 4. September 2015 im Rahmen eines Accelerated Bookbuilding-Verfahrens als Privatplatzierung bei institutionellen Investoren im In- und europäischen Ausland - gemäß Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit geltenden Fassung ("Securities Act") - sowie innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika bei Qualified Institutional Buyers im Sinne der Rule 144A des Securities Act platziert werden. Das Settlement der Transaktion ist für den 11. September 2015 vorgesehen. Die Transaktion wird von Berenberg (Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG) als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner begleitet. Die Gesellschaft plant, den Erlös aus der Transaktion zur Erweiterung der iTWO Plattform und zur Finanzierung des weiteren internationalen Wachstums zu verwenden. Disclaimer DIESE VERÖFFENTLICHUNG DIENT NUR INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON AKTIEN ODER ANDEREN WERTPAPIEREN DER RIB SOFTWARE AG, SUTTGART, DAR. EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN FINDET NICHT STATT UND IST AUCH NICHT VORGESEHEN. DIESE VERÖFFENTLICHUNG UND DIE DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE ODER VERÖFFENTLICHUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN BESTIMMT. DIE HIERIN BESCHRIEBENEN WERTPAPIERE DER RIB SOFTWARE AG SIND UND WERDEN NICHT NACH DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG (DER "SECURITIES ACT") ODER DEM RECHT EINES U.S. BUNDESSTAATES REGISTRIERT UND DÜRFEN INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA NUR AUFGRUND EINER AUSNAHMEREGELUNG VON DER REGISTRIERUNGSPFLICHT NACH DEM SECURITIES ACT BZW. DEM RECHT EINES BUNDESSTAATES ODER IM FALLE DER NICHTANWENDBARKEIT SOLCHER VORSCHRIFTEN VERKAUFT ODER ZUM KAUF ANGEBOTEN WERDEN. EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA FINDET NICHT STATT. 03.09.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: RIB Software AG Vaihinger Str. 151 70567 Stuttgart Deutschland Telefon: +49 (0)711-7873-0 Fax: +49 (0)711-7873-311 E-Mail: info@rib-software.com Internet: www.rib-software.com ISIN: DE000A0Z2XN6 WKN: A0Z2XN Indizes: TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |