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DGAP-Ad-hoc News vom 04.12.2012

RIB Software AG: RIB Software AG beschließt Aktienrückkauf

RIB Software AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
04.12.2012 17:59

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Aktienrückkauf
RIB Software AG beschließt Aktienrückkauf

Stuttgart, 4. Dezember 2012 - Der Vorstand der RIB Software AG (ISIN DE000A0Z2XN6) hat heute beschlossen, bis zu 1 Mio. Aktien der Gesellschaft über die Börse zurückzukaufen.

Der Beschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012, bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben, was einem Umfang von 3.871.542 Aktien entspricht.

Das Rückkaufprogramm ist zunächst bis zum 15. April 2013 befristet und auf 1 Mio. Aktien begrenzt. Die Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Der Kaufpreis je Aktie darf den nach näherer Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu ermittelnden Börsenpreis der Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 genannten Zwecken verwendet werden, insbesondere als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder zur Bedienung von Rechten aus
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen des Artikels 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23. Dezember 2003) (nachfolgend 'EG-Verordnung') und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten und der Gesellschaft die Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um den in der EG-Verordnung vorgeschriebenen Mitteilungspflichten nachzukommen. Das Kreditinstitut trifft die jeweiligen Entscheidungen über den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt werden. Die RIB Software AG wird über die Fortschritte des Aktienrückkaufprogramms unter www.rib-software.com regelmäßig informieren.

Die RIB Software AG ist ein innovatives internationales Softwareunternehmen, das integrierte Projektmanagement-Softwarelösungen für das Bauwesen entwickelt und vertreibt. Im Oktober 2009 hat die Gesellschaft die deutsche Version von RIB iTWO Business Suite, ihrer neuen Vorzeige-Software-Lösung für das digitale Bauen, eingeführt, die virtuelle Planung, kombiniert mit Zeit- und Kostenkontrollen, sowie die Simulation von Produktions- und Betriebsprozessen ermöglicht. Im Jahr 2010 wurden die englischen und chinesischen Versionen auf den Markt gebracht. RIB iTWO Business Suite wurde in den Forschungszentren in Stuttgart und China entwickelt. Die Gesellschaft investiert weiterhin in vielversprechende Zukunftstechnologien wie zum Beispiel Cloud Computing, bei dem es sich um offene Plattformen für E-Commerce, Services, Preis- und Produktdatenbanken handelt.

Kontakt:
Verena Mikeleit 
Tel.: +49 (0)711-7873 369 
Fax: +49 (0)711-7873 88369 
E-Mail: presse[at]rib-software.com 


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Internet:     www.rib-software.com
ISIN:         DE000A0Z2XN6
WKN:          A0Z2XN
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