Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
Am 25.8.2017 hat uns die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt, Deutschland, in Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung nach §§ 21, 22 WpHG vom 2.8.2017 und der Überschreitung der Schwelle von 10 % der Stimmrechte an der NORMA Group SE ('die Gesellschaft'), gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass:
1. die Allianz Global Investors GmbH direkt keine Stimmrechte an der Gesellschaft hält und alle Stimmrechte vollständig durch die von der Allianz Global Investors GmbH verwalteten Fonds zugerechnet werden, die ihrerseits die Stimmrechte halten;
2. die Beteiligung der Fonds an der Gesellschaft der Erzielung von Handelsgewinnen dient;
3. die Allianz Global Investors GmbH abhängig von dem Börsenkurs und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft innerhalb der nächsten zwölf Monate gegebenenfalls weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise für einzelne oder mehrere Fonds zu erlangen beabsichtigt;
4. die Allianz Global Investors GmbH eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs,- Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft durch Meinungsäußerungen, Beratungen und Empfehlungen anstrebt. Eine eigene Beteiligung an den relevanten Organen oder am aktiven Management der Gesellschaft wird ebenso wenig (auch nicht über verbundene Dritte) angestrebt wie eine rechtliche oder faktische Weisungsbefugnis;
5. die Allianz Global Investors GmbH keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik anstrebt.
Des Weiteren teilte die Allianz Global Investors GmbH gemäß § 27a Abs. 1 S. 1 und 4 WpHG hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel Folgendes mit:
Die Stimmrechte wurden durch Mittel der Fonds erworben, die von der Allianz Global Investors GmbH verwaltet werden. Daher hat die Allianz Global Investors GmbH keine Eigen- oder Fremdmittel für den Erwerb der Stimmrechte aufgenommen.
Maintal, 29. August 2017
Der Vorstand