NORMA Group AG: Veröffentlichung gemäß § 21 Abs. 1 und Abs. 1a WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung NORMA Group AG 15.04.2011 14:58 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Unserem Unternehmen ist am 13. April 2011 eine Korrekturmitteilung nach § 21 Abs. 1a WpHG zugegangen. Die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns Folgendes mitgeteilt: Der Stimmrechtsanteil der Deutsche Bank AG an der NORMA Group AG betrug am 7. April 2011 (Datum der erstmaligen Zulassung der Aktien) 21,969%. Dies entsprach 7.000.000 auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Mitteilungspflicht nach § 21 Abs. 1a WpHG ist auf die Mit-Konsortialführung im Rahmen einer am 07. April 2011 ins Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung der NORMA Group AG zurück-zuführen. Gleichzeitig teilte die Deutsche Bank AG gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass sie am 12. April 2011 die Schwellen von 20 %, 15%, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte an der NORMA Group AG unterschritten hat und nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0,00 % halten (dies entspricht null Stimmrechten). 15.04.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: NORMA Group AG Edisonstr. 4 63477 Maintal Deutschland Internet: www.normagroup.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |