Ordentliche Hauptversammlung soll über Fortsetzung der Gesellschaft, Kapitalerhöhungen und Verlagerung des operativen Geschäfts der Adinotec AG auf eine Tochtergesellschaft beschließen
München, 17. Juli 2017 - Aufsichtsrat und Vorstand der Adinotec AG haben in ihrer heutigen Sitzung ihre Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung 2017 verabschiedet. Der Hauptversammlung werden unter anderem eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen sowie eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, jeweils unter Ausschluss des Bezugsrechts, und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017/I sowie die entsprechende Satzungsänderung vorgeschlagen. Ferner wird der ordentlichen Hauptversammlung die Verlagerung des operativen Geschäfts der Gesellschaft auf eine noch zu gründende Tochtergesellschaft und die damit erforderliche Satzungsänderung betreffend den Unternehmensgegenstand vorgeschlagen. Schließlich soll über die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen werden, da ein solcher Beschluss nicht im Insolvenzplan enthalten und auch nicht anderweitig im Zusammenhang mit der erfolgreichen Beendigung des Insolvenzverfahrens im September 2016 gefasst worden ist.
Der Beschlussvorschlag der Hauptversammlung sieht die Erhöhung des Grundkapitals von derzeit EUR 1.708.308,00 um bis zu EUR 400.000,00 auf bis zu EUR 2.108.308,00 durch die Ausgabe von bis zu 400.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie vor. Dabei soll das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden und der Ausgabebetrag mindestens EUR 1,00 je Aktie betragen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres 2017 gewinnberechtigt. Die aus der Kapitalerhöhung eingeworbenen Mittel sollen zur Finanzierung des Aufbaus der Gesellschaft verwendet werden. Der Mehrheitsaktionär LEHNER INDUSTRIES hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, die nicht von anderen Investoren gezeichneten und übernommenen neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung zum Ausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie zu zeichnen und zu übernehmen, maximal jedoch 200.000 Aktien. Nach Durchführung der vorgenannten Barkapitalerhöhung ist eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen beabsichtigt, in dessen Rahmen Darlehensforderungen eines Aktionärs als Sacheinlage in die Gesellschaft eingebracht werden sollen.
Durch die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2017/I soll der Vorstand zudem ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Eintragung dieses genehmigten Kapitals in das Handelsregister, durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 854.154,00 mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu erhöhen.
Ein weiterer Beschlussvorschlag sieht vor, das operative Geschäft der Adinotec AG auf eine noch zu gründende österreichische Tochtergesellschaft mit beschränkter Haftung auszulagern bzw. das operative Geschäft in dieser aufzunehmen. Die 100 %ige Tochtergesellschaft soll ihren Sitz in Wien haben, da der lukrativste Markt für das aktuelle Geschäftsfeld aus Sicht der Gesellschaft in Osteuropa liegt und Wien als Standort über einen sowohl räumlich als auch inhaltlich näheren Bezug zum osteuropäischen Markt verfügt als der aktuelle Sitz in München. Darüber hinaus soll die Hauptversammlung der Übertragung der bislang von der Adinotec AG gehaltenen Anteile (49 %) an der Adinotec Slowakei s.r.o. (ASRO) an die zu gründende österreichische Tochtergesellschaft zustimmen.
Die Adinotec AG mit Sitz in München beabsichtigt, sich zukünftig breiter aufzustellen und sich dabei zugleich auf die einheitliche Leitung von Unternehmen zwecks Förderung des langfristigen Werts der Beteiligungen zu konzentrieren.
Die ordentliche Hauptversammlung der Adinotec AG wird am 31. August in München stattfinden.
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Susan Hoffmeister
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