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Mutares startet Zeichnungsfrist der Neuen Anleihe 2023/2027
14.03.2023 / 07:30 CET/CEST
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Mutares startet Zeichnungsfrist der Neuen Anleihe 2023/2027
- Zeichnungsvolumen bis zu EUR 125 Mio. und Laufzeit von 4 Jahren
- Zeichnungsfrist für öffentliches Angebot der Neuen Anleihe in Deutschland an der Deutschen Börse (DirectPlace) und über die Internetseite der Gesellschaft von heute bis 21. März 2023
- Couponspanne für die Preisfestsetzung EURIBOR (drei Monate) zuzüglich Marge zwischen 7,5 % und 8,5 % p.a.
- Zufließender Nettoerlös soll im Wesentlichen zur Ablösung der bestehenden Anleihe 2020/2024, sowie für allgemeine Geschäftszwecke, einschließlich der Finanzierung weiterer Unternehmensakquisitionen, verwendet werden
München, 14. März 2023 – Bei der Mutares SE & Co. KGaA (ISIN: DE000A2NB650) („Mutares“ oder „Gesellschaft“) startet heute die Zeichnungsfrist für das öffentliche Angebot in Deutschland für die neue Unternehmensanleihe 2023/2027 (ISIN NO0012530965 / WKN A30V9T) mit einem Zeichnungsvolumen von bis zu EUR 125 Mio. („Neue Anleihe“). Interessierte Anleger können ihre verbindlichen Angebote zum Erwerb der Neuen Anleihe innerhalb der Angebotsfrist über die Zeichnungsfunktionalität der Deutschen Börse (DirectPlace) oder die Internetseite der Gesellschaft (www.mutares.de) abgeben. Die Neue Anleihe unterliegt norwegischem Recht, hat eine Laufzeit von vier Jahren und wird mit einer Couponspanne in Höhe des EURIBOR (drei Monate) zuzüglich einer Marge zwischen 7,5 % und 8,5 % p.a. zur Zeichnung angeboten. Die Zeichnung ist ab einem Nennbetrag von EUR 1.000,00 bis 21. März 2023 (12:00 Uhr MEZ) – vorbehaltlich einer vorzeitigen Schließung – über Banken und Online-Broker an der Deutschen Börse Frankfurt sowie direkt bei der Gesellschaft durch Nutzung der auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.mutares.de/anleihe/ veröffentlichten Zeichnungsunterlagen möglich.
Der endgültige Zinssatz der Neuen Anleihe wird voraussichtlich am 21. März 2023 auf Basis der eingegangenen Zeichnungsangebote bestimmt und mitgeteilt. Wie schon die Anleihe 2020/2024 soll auch die Neue Anleihe in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen werden. Mutares wird zudem innerhalb von sechs Monaten nach Begebung der Neuen Anleihe die Einbeziehung der Neuen Anleihe in den Handel am Nordic ABM, einen von der Osloer Börse (Oslo Børs) organisierten und betriebenen selbstregulierten Marktplatz, beantragen.
Die der Gesellschaft durch die Begebung der Neuen Anleihe zufließenden Nettoerlöse sollen im Wesentlichen zur Ablöse der bestehenden Anleihe 2020/2024, sowie für allgemeine Geschäftszwecke, einschließlich der Finanzierung weiterer Unternehmensakquisitionen, verwendet werden.
Robin Laik, CEO und Gründer der Mutares SE & Co. KGaA, kommentiert: „Mit der geplanten Anleiheemission bieten wir bestehenden und neuen Investoren eine attraktiv verzinste Möglichkeit, unser Unternehmen auf seinem erfolgreichen Weg der kommenden Jahre zu begleiten. Die zusätzlichen Mittel versetzen uns in die Lage, das Beteiligungsportfolio aus der Vielzahl an qualitativ hochwertigen, aktuellen Opportunitäten weiter zu entwickeln und für alle Stakeholder weiter zu optimieren. Wir haben in unserem Geschäftsmodell eine hohe Visibilität. Unser Portfoliowachstum führt zu vorhersehbaren Beratungseinnahmen, die als Grundlage für den Schuldendienst und unsere Holding-Gewinne dienen. Der Beleg dafür ist unser erfolgreicher Track-Record der letzten Jahre; wir liegen bei unseren Transaktionen regelmäßig im oder sogar über unserem Ziel eines ROIC von 7 bis 10.“
Der von der Luxemburger Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) gebilligte und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notifizierte Wertpapierprospekt („Prospekt“) ist auf der Internetseite der Börse Luxemburg (www.luxse.com) und der Gesellschaft (www.mutares.de) im Bereich „Investor Relations“ verfügbar.
Pareto Securities AS sowie Arctic Securities AS agieren als Joint Lead Manager für das öffentliche Angebot und die Privatplatzierung der Neuen Anleihe.
Wichtige Hinweise
Diese Veröffentlichung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verteilt oder weitergegeben werden. Sie enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder in einer Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.
Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in Deutschland und Luxemburg erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Prospekts. Eine Anlageentscheidung über Wertpapiere der Gesellschaft sollte nur auf der Grundlage des Prospekts getroffen werden. Der Prospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft (www.mutares.de) in der Rubrik „Investor Relations“ kostenlos erhältlich.
Die Billigung des Prospekts durch die CSSF ist nicht als Befürwortung der angebotenen oder zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger sollten den Prospekt lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Der Prospekt ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://ir.mutares.de/wp-content/uploads/anleihe/mutares-bond-prospectus.pdf abrufbar.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums mit Ausnahme Deutschlands und Luxemburgs richtet sich diese Veröffentlichung nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist („Prospektverordnung“), sind.
Diese Veröffentlichung darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verbreitet werden bzw. richtet sich nur an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2(e) der Prospektverordnung sind, da diese Verordnung aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechts ist, und die außerdem (i) professionelle Anleger im Sinne von Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005, in der jeweils geltenden Fassung („Verordnung“) sind oder (ii) vermögende Unternehmen im Sinne von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung sind oder andere Personen, denen die Informationen auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt werden können (alle diese Personen werden zusammen als „relevante Personen“ bezeichnet). Die neuen Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb von Wertpapieren wird nur gegenüber relevanten Personen abgegeben. Jede Person, die keine relevante Person ist, darf nicht auf der Grundlage dieser Unterlagen oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.
Diese Veröffentlichung stellt kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) registriert. Die Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von der Registrierungspflicht des Securities Act befreit. Es wird kein öffentliches Angebot dieser Wertpapiere in den Vereinigten Staaten geben.
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