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DGAP-Ad-hoc News vom 19.12.2018

MOLOGEN AG: Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung und Vorschlag für eine Bezugsrechtskapitalerhöhung

MOLOGEN AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
MOLOGEN AG: Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung und Vorschlag für eine Bezugsrechtskapitalerhöhung

19.12.2018 / 10:58 CET/CEST
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MOLOGEN AG - Bezugsangebot einer Wandelschuldverschreibung und Vorschlag für eine Bezugsrechtskapitalerhöhung

Berlin, 19. Dezember 2018 - Die MOLOGEN AG (ISIN DE000A2LQ900/WKN A2L Q90) (nachfolgend auch "Gesellschaft") hat heute entschieden, den Aktionären der Gesellschaft (i) eine neue Wandelanleihe 2019/2027 zum Bezug anzubieten und (ii) auf einer für den 26. Februar 2019 geplanten außerordentlichen Hauptversammlung über eine Kapitalerhöhung um bis zu 50% mit Bezugsrecht der Aktionäre zu beschließen.

Konkret hat der Vorstand der Gesellschaft heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter teilweiser Ausnutzung der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Juni 2018 erteilten Ermächtigung die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von bis zu 3.210.400,00 EUR, eingeteilt in bis zu 321.040 Teilschuldverschreibungen zu je 10,00 EUR mit einer Laufzeit bis zum 20. Januar 2027 ("Wandelanleihe 2019/2027"), beschlossen. Die Wandelanleihe 2019/2027 sieht eine jährliche Festverzinsung in Höhe von 6,00 % sowie das Recht der Wandelanleihegläubiger vor, die Wandelanleihe 2019/2027 in insgesamt bis zu 1.301.175 Aktien der Gesellschaft zu einem anfänglichen Wandlungspreis in Höhe von 2,467 EUR zu wandeln.

Die Wandelanleihe 2019/2027 wird von einer Emissionsbank mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 28,88:1 (je 28,88 Aktien berechtigen zum Bezug einer Teilschuldverschreibung) zu einem Ausgabepreis in Höhe von 10,00 EUR je Teilschuldverschreibung innerhalb der Bezugsfrist zum Bezug anzubieten.

Die Aktionäre können ihre Bezugsrechte in der voraussichtlich vom 2. Januar 2019 bis (einschließlich) zum 16. Januar 2019 dauernden Bezugsfrist ausüben. Weitere Einzelheiten können dem Bezugsangebot entnommen werden, welches voraussichtlich am 21. Dezember 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Ab diesem Zeitpunkt wird es auch auf der Internetseite der Gesellschaft (www.mologen.com) zugänglich sein. MOLOGEN beabsichtigt, den Emissionserlös aus der Wandelanleihe für die laufende Phase III Zulassungsstudie zu verwenden.

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wird die Gesellschaft in Bezug auf das öffentliche Angebot der Wandelanleihe 2019/2027 keinen Wertpapierprospekt erstellen und veröffentlichen. Zudem beabsichtigt die Gesellschaft nicht, die Einbeziehung der Wandelanleihe 2019/2027 in den Börsenhandel zu veranlassen.

Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft heute beschlossen, (i) die mit Ad-hoc-Mitteilung vom 21. November 2018 angekündigte außerordentliche Hauptversammlung auf den 26. Februar 2019 einzuberufen und (ii) den Aktionären unter anderem die Beschlussfassung über eine Barkapitalerhöhung um bis zu 4.635.816,00 EUR auf bis zu 13.907.448,00 EUR (entspricht einer Erhöhung um bis zu 50 %) zu einem noch festzulegenden Bezugspreis mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre zum Bezugsverhältnis 2:1 (zwei alte Aktien berechtigten zum Bezug einer neuen Aktie) vorzuschlagen. Nach dem Beschlussvorschlag soll der Bezugspreis innerhalb einer Bandbreite bestehend aus (i) dem gewichteten Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im elektronischen Handelssystem XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse im Zeitraum der zehn Börsenhandelstage unmittelbar vor der Festlegung des Bezugspreises und (ii) dem letztverfügbaren Aktienkurs im XETRA-Handelssystem vor dem Tag der Festlegung des Bezugspreises, jeweils abzüglich eines Abschlags in Höhe von bis zu 30 %, ermittelt und festgelegt werden. Die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung einschließlich der Tagesordnungspunkte und der diesbezüglichen Beschlussvorschläge wird voraussichtlich am 21. Dezember 2018 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Australien, Kanada, Japan oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlich unzulässig ist. Die in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere sind nicht und werden auch in Zukunft nicht gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung gemäß den Vorschriften des U.S. Securities Act verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Es wird kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder Japan oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

- Ende der Ad-hoc-Mitteilung -

 

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Claudia Nickolaus
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