MOLOGEN AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung MOLOGEN AG 08.02.2011 18:04 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Frau Christiane Dr. Keitel-Wittig, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.02.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MOLOGEN AG, Berlin, Deutschland, ISIN: DE0006637200, WKN: 663720 am 04.02.2011 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,53% (das entspricht 565000 Stimmrechten) betragen hat. 4,53% der Stimmrechte (das entspricht 565000 Stimmrechten) sind Frau Dr. Keitel-Wittig gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die BUCHRI Verwaltungs GmbH zuzurechnen. Erläuterung: Die Schwelle von 5% wurde durch Verwässerung des Stimmrechtsanteils in Folge der zuletzt durchgeführten Kapitalerhöhung der MOLOGEN AG unterschritten. 08.02.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: MOLOGEN AG Fabeckstraße 30 14195 Berlin Deutschland Internet: www.mologen.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |