Mineralbrunnen Überkingen-Teinach GmbH & Co. KGaA

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DGAP-News News vom 08.01.2014

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG: Bekanntgabe der anstehenden Veränderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG / Schlagwort(e): Rechtssache

08.01.2014 / 15:14


Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG: Bekanntgabe der anstehenden Veränderung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Bad Überkingen, 8. Januar 2014 - Der Aufsichtsrat der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft ist bislang gemäß dem Drittelbeteiligungsgesetz zu einem Drittel mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Mit der Umsetzung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 12. Juni 2013 und der Implementierung der Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Beteiligungs GmbH als Zwischenholding findet das Drittelbeteiligungsgesetz auf die Mineralbrunnen Überkingen-Teinach Aktiengesellschaft keine Anwendung mehr mangels Zurechenbarkeit der Arbeitnehmer der Tochtergesellschaften.

Der Vorstand hat die Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit das so genannte Statusverfahren eingeleitet.


Kontakt:
Mineralbrunnen Überkingen-Teinach AG
Nicole Gotter
IR / PR-Referentin
Tel. +49 (0)7331 201-270
E-Mail: nicole.gotter@minag.de



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