Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Korrektur der Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung vom 29. Juni 2009 Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Rudolf Wöhrl AG, Nürnberg, Deutschland, hat der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier AG am 29. Juli 2009 eine Mitteilung gemäß § 21 WpHG mit folgendem Wortlaut zugesandt: 'Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mit, dass der Aktionär Rudolf Wöhrl AG am 26. Juni 2009 insgesamt börslich und außerbörslich durch die Annahme des Pflichtangebotes der INTRO-Verwaltungs GmbH die 25 %/20 %/15 %/10 % und 5 % Schwelle seiner Anteile an der LUDWIG BECK am Rathauseck - Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft, München, unterschritten hat. Erst durch Verkauf des außerbörslichen Aktienpaketes über Stück 810.000 Aktien hat die Rudolf Wöhrl AG die meldepflichtigen Schwellenwerte des § 21 Absatz 1 WpHG unterschritten. Die Rudolf Wöhrl AG hält damit noch 3,97 % oder 146.574 Anteile.' München, den 31. Juli 2009 - Der Vorstand - 31.07.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG Marienplatz 11 80331 München Deutschland Internet: www.ludwigbeck.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |