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DGAP-Ad-hoc News vom 28.02.2013

Lotto24 erwartet zeitnahe Erteilung der Werbeerlaubnis

Lotto24 AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

28.02.2013 20:12

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Lotto24 AG hat Kenntnis davon erlangt, dass der Gesellschaft zeitnah eine Erlaubnis für Internet- und TV-Werbung für den Online-Vertrieb staatlicher Lotterien erteilt werden soll. Der konkrete Inhalt einer solchen Erlaubnis, insbesondere etwaige Einschränkungen und Nebenbestimmungen, sowie der Zeitpunkt der Erteilung sind derzeit noch unbekannt.


28.02.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
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