P R E S S E I N F O R M A T I O N
Hauptversammlung der InVision AG beschließt Aktienoptionsprogramm
Düsseldorf, 11. Oktober 2021 - Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG (ISIN: DE0005859698) haben auf der ordentlichen Hauptversammlung 2021, die am Freitag, den 8. Oktober 2021 stattfand, von den Aktionären große Zustimmung erhalten. Alle zur Beschlussfassung stehenden Tagesordnungspunkte wurden mit klarer Mehrheit angenommen. Insgesamt waren auf der virtuellen Hauptversammlung 85,07% des eingetragenen Grundkapitals vertreten.
Neben dem Gewinnverwendungsbeschluss, der Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, sowie der Wahl des Wirtschaftsprüfers, billigte die Hauptversammlung das Vergütungssystem für den Vorstand und bestätigte die bestehende Vergütung des Aufsichtsrats. Außerdem wurden Satzungsänderungen beschlossen, um die Satzung an neue rechtliche Vorgaben anzupassen.
Darüber hinaus wurde die Gewährung und Ausgabe von Bezugsrechten im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms 2021 beschlossen. Die Ausgabe der Aktienoptionen kann bis einschließlich 7. Oktober 2026 an Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführungsmitglieder, Führungskräfte und Arbeitnehmer von verbundenen Unternehmen erfolgen. Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von mindestens vier Jahren ausgeübt werden. Abhängig von der Erreichung eines festgelegten Erfolgsziels in Bezug auf das Wachstum des Konzernumsatzes der Gesellschaft gilt dann ein Ausübungszeitraum von maximal drei Jahren.
"Wir freuen uns sehr über die Zustimmung unserer Aktionäre hinsichtlich der Realisierung des Aktienoptionsprogramms 2021", so Peter Bollenbeck, CEO der InVision AG. "Dadurch können wir Arbeitnehmer und Führungskräfte, die die Unternehmensstrategie gestalten und umsetzen und damit maßgeblich für die nachhaltige Wertentwicklung des Unternehmens verantwortlich sind, am Erfolg des Unternehmen teilhaben lassen und langfristig an uns binden."
Zur Sicherung der Bezugsrechte aus Aktienoptionen wurde ein Bedingtes Kapital 2021 in Höhe von 223.500,00 Euro beschlossen. Um das nach dem Aktiengesetz zulässige Volumen für ein bedingtes Kapital nicht zu überschreiten, wurde das bestehende Bedingte Kapital 2020 auf 894.000,00 Euro herabgesetzt. Ebenfalls stimmte die Hauptversammlung einer Aufhebung der bestehenden und gleichzeitig der Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu, da die Ermächtigung aus dem Vorjahr den Einsatz eigener Aktien zur Bedienung eines Aktienoptionsprogramms nicht vorsah.
Die Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung 2021 stehen ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung: https://www.ivx.com/investors/shareholder-meetings.
Über InVision:
Seit 1995 hilft InVision ihren Kunden, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im Prime Standard Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
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