Mit Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung nach § 33 ff Wertpapierhandelsgesetz ('WpHG') von Herrn Norman Rentrop ('Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsinhaber') vom 19. März 2020, teilen wir gemäß § 43 WpHG wegen des Überschreitens der Schwelle von 10% der Stimmrechte aus Aktien der InVision AG (ISIN: DE0005859698) am 18. März 2020 im Hinblick auf die mit dem Erwerb der Stimmrechte vom mitteilungspflichtigen Stimmrechtsinhaber verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel (übermittelt am 23. März 2020) Folgendes mit:
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Die Beteiligung an der InVision AG wird als langfristiges Investment betrachtet und die Investition dient langfristig der Erzielung von Handelsgewinnen.
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Es wird beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate, durch Erwerb oder auf sonstige Weise weitere Stimmrechte zu erlangen.
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Es wird gegenwärtig keine Einflußnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der InVision AG angestrebt.
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Es werden gegenwärtig keine wesentlichen Änderungen der Kapitalstruktur der InVision AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Dividendenpolitik, angestrebt.
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Die Stimmrechte wurden mit Eigenmitteln erworben.