Intertainment AG beantragt Fristverlängerung für Jahresabschluss Ismaning b. München, 27. März 2001 - Die Intertainment AG, Ismaning b. München, hat gestern die Verlängerung der Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses und Lageberichts gem. Ziffer 7.2.2 (2) Satz 4 des Regelwerks des Neuen Marktes um vier Wochen beantragt. Der laufende Rechtsstreit zwischen Intertainment und Franchise Pictures erschwert die Erstellung des Jahresabschlusses. Die Intertainment Licensing GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Intertainment AG, hat am 21.12.2000 in den USA vor dem US-District Court (Federal Court) in Los Angeles Klage gegen Franchise Pictures LLC, Franchise Pictures Inc., deren Chairman und CEO Elie Samaha, deren President und COO Andrew Stevens, verschiedene Produktionsfirmen der Franchise Gruppe und weitere Parteien Klage wegen betrügerisch überhöhter Filmbudgets in Höhe von mindestens US $ 75 Millionen erhoben. Daraufhin hat Franchise mit Gegenforderungen in Höhe von US $ 50 Millionen Gegenklage gegen die Intertainment Gruppe erhoben. Diese Gegenklage von Franchise Pictures gegen die Intertainment AG ist noch nicht zugestellt worden, so dass seitens des Wirtschaftsprüfers die Bedeutung der Gegenklage für das Unternehmen noch nicht hinreichend beurteilt werden kann. Ein Testat seitens der Wirtschaftsprüfer ist unter diesen Umständen zur Zeit nicht möglich. Der Ausgang dieses Rechtsstreits kann erhebliche Auswirkungen auf Umsatz und Gewinn der Intertainment AG für das vergangene und laufende Geschäftsjahr haben. Betroffen sind ferner auch die laufenden Geschäftsbeziehungen zu Sublizenznehmern. Die Intertainment befindet sich gegenwärtig in intensiven Verhandlungen mit ihren Vertragspartnern. Mit dem Antrag zur Fristverlängerung verschieben sich auch die Termine für Hauptversammlung, Analysten- und Bilanzpressekonferenz. Die neuen Termine werden baldmöglichst veröffentlicht. |