München, 29. November 2017 - Die Intertainment AG, München, hat die ersten drei Quartale 2017 mit einem Konzern-Periodenüberschuss abgeschlossen. Intertainment weist für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 einen Überschuss von 41 TEuro aus, nach -21 TEuro im vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Unverändert zum Vorjahreszeitraum erzielte Intertainment auch in den ersten 9 Monaten 2017 keinen Umsatz.
Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns war zum Abschlussstichtag 30. September 2017 von einer rückläufigen Bilanzsumme geprägt. Sie ist von 655 TEuro zum 31. Dezember 2016 auf 413 TEuro gefallen. Eine der zentralen Positionen auf der Aktivseite der Bilanz sind unverändert die Zahlungsmittel. Diese haben sich gegenüber dem 31. Dezember 2016 von 393 TEuro auf 140 TEuro verringert. Die Forderungen und sonstigen Vermögenswerte betragen 147 TEuro, nach 128 TEuro zum Bilanzstichtag 2016. Der Buchwert des Filmvermögens hat sich durch Abschreibungen von 130 TEuro auf 123 TEuro vermindert.
Auf der Passivseite sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen deutlich gestiegen. Sie belaufen sich auf 11.019 TEuro nach 1.437 TEuro zum Bilanzstichtag 2016. Grund für den Anstieg ist eine Umgliederung von Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 9.893 TEuro von den langfristigen Schulden in die kurzfristigen Schulden. Sie betreffen die Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen. Zum 30. Dezember 2016 waren sie noch mit einem Wert von 9.865 Mio. Euro unter den langfristigen Schulden erfasst. Deutlich reduziert haben sich die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen. Sie sind um 322 TEuro auf 1.044 TEuro zurückgegangen.
Die langfristigen Schulden sind durch die genannte Umgliederung auf 0 TEuro gefallen. Zum 31. Dezember 2016 hatten sie 9.865 TEuro betragen. Das Konzerneigenkapital hat sich von -10.647 TEuro zum Bilanzstichtag 2016 auf -10.606 TEuro zum 30. September 2017 erhöht. Dies ist auf den Konzernperiodenüberschuss in Höhe von 41 TEuro zurückzuführen.
Der Intertainment Konzern erzielte wie in den ersten drei Quartalen 2016 auch in den ersten neun Monaten 2017 keinen Umsatz. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 298 TEuro (i.V. 220 TEuro). Der Materialaufwand ist auf 4 (i.V. 2 TEuro) gestiegen.
Der Personalaufwand ist um 2 TEuro gestiegen. Er betrug in den ersten drei Quartalen 2017 insgesamt 22 TEuro und betrifft die Vergütung des Vorstands. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte Intertainment noch einen Personalaufwand von 20 TEuro ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 18 TEuro auf 193 TEuro gestiegen. Sie umfassen im Wesentlichen die laufenden Verwaltungskosten des Intertainment Konzerns.
Das Zinsergebnis beläuft sich auf -30 (i.V. -44 TEuro). Es umfasst vor allem die Zinsaufwendungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten verzinslichen Darlehen.
Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2017 sowie nach Ende des Berichtszeitraums
Wiederaufbau des operativen Geschäfts
Intertainment beabsichtigt, das operative Geschäft schrittweise wieder aufzunehmen. In diesem Zusammenhang hatte Intertainment im Geschäftsjahr 2016 von der von der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Zweite KG ein Filmpaket über insgesamt 34 Einzeltitel erworben und 75 Prozent eines weiteren Filmpakets mit insgesamt 7 Spielfilmen. Die restlichen 25 Prozent an dem zweiten Paket hatte die Filmverwertungsgesellschaft Aktis Film GmbH, Leipzig erworben. Diese wurde auch mit der Verwertung dieses zweiten Filmpakets beauftragt.
Mitte Februar 2017 reichte die Aktis Film GmbH einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Am 23. März 2017 wurde daraufhin das Insolvenzverfahren eröffnet. Eine Auswertung der sieben Filme aus dem 2016 erworbenen Filmpaket war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Zwischenmitteilung stand Intertainment mit dem Insolvenzverwalter der Aktis Film GmbH in Kontakt bezüglich des weiteren Vorgehens in der Angelegenheit.
Auch die Lizenzen aus dem Filmpaket über 34 Filme wurden im Berichtszeitraum noch nicht verwertet.
Beteiligung an SightSound Technologies
Das Finanzanlagevermögen des Intertainment Konzerns beinhaltet unverändert zu den Vorjahren eine vollständig abgeschriebene Beteiligung in Höhe von 10,6 % an dem US-Unternehmen SightSound Technologies Holding LLC. Im Zusammenhang mit dem Patentverfahren zwischen SightSound und Apple wurde im Januar 2017 eine Petition von SightSound gegen eine Entscheidung des United States Court of Appeals for the Federal Circuit abgelehnt. Demensprechend erwartet Intertainment künftig keine Mittelzuflüsse aus den SightSound-Patenten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die im Konzernanhang zum 31. Dezember 2016 dargelegten Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen, Eventualschulden sowie Haftungsverhältnissen gelten weiterhin.
Mitarbeiter
Intertainment beschäftigte in den ersten drei Quartalen 2017 unverändert keine Mitarbeiter.
Vorstand
Die Intertainment wird von Felix Petri als Alleinvorstand geführt. Am 21. November 2017 verlängerte der Aufsichtsrat den Vorstandsvertrag von Herrn Petri um 2 Jahre bis zum 31. Dezember 2019.
Am 29. April 2016 teilte die Intertainment AG mit, dass dem Aufsichtsrat der Gesellschaft konkrete Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung durch das ehemalige Vorstandsmitglied, Dr. Oliver Maaß, vorliegen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Zwischenabschlusses waren noch nicht alle Sachverhalte abschließend aufgeklärt.
Hauptversammlung und Aufsichtsrat
Am 16. Januar 2017 führte Intertainment die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2015 durch. Die Einberufung zu der Hauptversammlung hatte sich aufgrund der verspäteten Aufstellung des Jahresabschlusses der Intertainment AG sowie des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 verzögert. Mit der Hauptversammlung schieden Henning Graf von Hardenberg und Frank Posnanski aus dem Aufsichtsrat aus. Zu neuen Aufsichtsratsmitgliedern wählten die Aktionäre Bianca Krippendorf und Jörg Lang.
Im Februar 2017 reichte ein Aktionär Anfechtungsklage vor dem Landgericht München I gegen einige der auf der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Januar 2017 gefassten Beschlüsse ein. Die Klage richtet sich gegen die Beschlussfassungen zu Tagesordnungspunkt 2 (Entlastung des Vorstands), Tagesordnungspunkt 3 (Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats), Tagesordnungspunkt 5a (Wahl von Bianca Krippendorf zum Mitglied des Aufsichtsrats) und Tagesordnungspunkt 5b (Wahl von Jörg Lang zum Mitglied des Aufsichtsrats). Nach Abwägung aller Umstände und um Kosten zu sparen und möglichst zeitnah wieder handlungsfähig zu sein, erkannte Intertainment im Mai 2017 die Klage an.
Als unmittelbare Folge der Klage traten Bianca Krippendorf und Jörg Lang am 8. Mai 2017 von ihren Ämtern als Aufsichtsratsmitglieder der Intertainment AG zurück. Am 9. Mai beantragte Intertainment beim zuständigen Registergericht, sowohl Frau Krippendorf als auch Herrn Lang zu Aufsichtsratsmitgliedern zu berufen. Als Ersatzkandidat benannte Intertainment zudem Peter Thilo Hasler. Ende Juli 2017 bestellte das Amtsgericht München Jörg Lang und Peter Thilo Hasler zu neuen Aufsichtsräten der Intertainment AG. Damit war der Aufsichtsrat der Intertainment AG wieder vollständig besetzt und damit auch wieder handlungs- und beschlussfähig. Die Bestellung ist bis zur Wahl in der nächsten Hauptversammlung der Intertainment AG gültig.
Der Aktionär, der die Anfechtungsklage eingereicht hatte, legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Das Amtsgericht München beschloss Mitte August, der Beschwerde nicht abzuhelfen. Diese wurde daraufhin an das Oberlandesgericht München weitergeleitet.
Prognose und Risikobericht - bestandsgefährdende Risiken
Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum Konzern- und Jahresabschluss sowie zum Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 fort. Wir verweisen in diesem Zusammenhang deshalb ausdrücklich auf den Konzern- und Jahresabschluss sowie den Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016 und auf die dort dargestellten Risiken des Intertainment Konzerns. Insbesondere besteht das Finanzierungsrisiko fort.
München, 29. November 2017
Intertainment AG
Der Vorstand
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