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DGAP-Ad-hoc News vom 19.02.2013

Intertainment AG: Intertainment AG beschließt Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre

Intertainment AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
19.02.2013 20:10

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der Intertainment AG, München, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Kapitalerhöhung um bis zu 250.000,00 EUR aus genehmigtem Kapital beschlossen. Die Kapitalerhöhung dient der erneuten Stärkung der Eigenkapitalsituation und Deckung eines kurzfristigen Liquiditätsbedarfs der Gesellschaft.
Angeboten werden danach voraussichtlich bis zu 195.312 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,28 EUR je Aktie. Damit wird das Grundkapital der Gesellschaft voraussichtlich von 18.158.166,83 EUR um 250.000,00 EUR auf 18.408.166,83 EUR gegen Bareinlagen erhöht.
Einzelheiten zu der Kapitalerhöhung und den Bedingungen für den Bezug neuer Aktien sind dem Bezugsangebot zu entnehmen, das voraussichtlich im Laufe der 09. oder 10. Kalenderwoche 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Nicht bezogene Aktien sollen voraussichtlich nach Ablauf der Bezugsfrist interessierten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zu dem festgesetzten Bezugspreis angeboten werden, wobei ein Investor bereits eine Zeichnungsgarantie abgegeben hat.


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