Intertainment AG

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DGAP-IRE News vom 21.05.2012

Intertainment AG: Zwischenmitteilung für das erste Quartal 2012

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
21.05.2012 20:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



München, 21. Mai 2012 - Nach der Niederlage im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank im vierten Quartal 2011 hat die Intertainment AG, München, auch im ersten Quartal 2012 noch über kein signifikantes operatives Geschäft verfügt. Der Intertainment Konzern verzeichnete in der aktuellen Berichtsperiode ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von -0,1 Mio. Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum betrug dieses Ergebnis -0,2 Mio. Euro.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2011 weiter verschlechtert. Die kurzfristigen Vermögenswerte sind von 0,3 auf 0,2 Mio. Euro zum 31. März 2012 gesunken. Dies ist insbesondere auf die Abnahme der Zahlungsmittel zurückzuführen. Diese betrugen zum 31. Dezember 2011 insgesamt 0,1 Mio. Euro, zum Ende des ersten Quartals 2012 verfügte Intertainment noch über 0,02 Mio. Euro an Liquidität. Der Buchwert des Filmvermögens beläuft sich unverändert auf 0,15 Mio. Euro.
Die Passivseite ist von kurzfristigen Schulden in Höhe von 7,8 (i.V. 8,0) Mio. Euro und langfristigen Schulden in Höhe von 17,2 (i.V. 17,0) Mio. Euro geprägt. Innerhalb der kurz-fristigen Schulden schlagen sich insbesondere die sonstigen Verbindlichkeiten der Phoenix Media GmbH nieder, die die von den Schiedsrichtern auferlegte Verpflichtung, der Comerica Bank die entstandenen Verfahrens- und Anwaltskosten aus dem Schiedsgerichtsverfahren zu erstatten, beinhalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich nahezu unverändert auf 0,2 Mio. Euro, der Betrag der Rückstellungen ist von 0,4 auf 0,3 Mio. Euro gesunken. Die langfristigen Schulden bestehen aus den Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH erhaltenen Darlehen samt Zinsen.
Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns verringerte sich weiter auf -24,8 Mio. Euro, nach -24,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2011. Ursache ist der im ersten Quartal 2012 erzielte Konzernperiodenfehlbetrag.
Wie bereits im Geschäftsjahr 2011 hat Intertainment auch im ersten Quartal 2012 keine Umsatzerlöse erzielt. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Intertainment Konzerns beträgt in den ersten drei Monaten 2012 insgesamt -0,1 (i.V. -0,2) Mio. Euro. Es enthält vor allem die laufenden Verwaltungskosten des Konzerns. So beträgt der Personalaufwand 39 (i.V. 42) TEuro und der sonstige betriebliche Aufwand 109 (i.V. 129) TEuro. Dem stehen sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 238 (i.V. 24) TEuro gegenüber, die insbesondere aus Wechselkurseffekten resultieren. Das Zinsergebnis beläuft sich auf -0,2 (i.V. -0,1) Mio. Euro.
Intertainment verfügte zum 31. März 2012 über Zahlungsmittel in Höhe von insgesamt 0,02 (31.12.2011: 0,1) Mio. Euro. Die MK Medien Beteiligungs GmbH hat in der aktuellen Berichtsperiode unverändert den Geschäftsbetrieb finanziert und weitere Darlehen über insgesamt 0,2 Mio. Euro gewährt.
Wesentliche Ereignisse im ersten Quartal 2012 sowie nach Ende des Berichtszeitraums

Hauptversammlung: Die ordentliche Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 fand am 31. Januar 2012 in Frankfurt am Main statt. Sie wurde mit der außerordentlichen Hauptver-sammlung aufgrund des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals verbunden. Bei der Hauptversammlung informierte das Management die anwesenden Aktionäre ausführlich über die aktuelle Lage von Intertainment, den Schiedsspruch im Verfahren gegen die Comerica Bank sowie die Auswirkungen auf die Gesellschaft. Die Aktionäre von Intertainment stimmten der vom Vorstand vorgeschlagenen Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von 18.008.070,93 Euro, eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien (Stammaktien), um 3.923.029,93 Euro auf 14.085.041 Euro, eingeteilt in 14.085.041 auf den Inhaber lautende Stückaktien, zu. Sie wählten zudem Bernhard Pöllinger und Dr. Georg Anders zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Herr Pöllinger war durch Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Herr Dr. Anders war durch Beschluss des Registergerichts München vom 16. Januar 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt worden. Darüber hinaus wählte die Hauptversammlung die PSP Peters Schönberger GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011.

Phoenix Media GmbH erkennt Schiedsspruch an: Im März 2012 hat die Phoenix Media GmbH, die ehemalige INTERTAINMENT Licensing GmbH, im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs den Schiedsspruch aus dem Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank vom November 2011 anerkannt. Damit verzichtete die Phoenix Media GmbH darauf, gegen den Schiedsspruch inhaltlich vorzugehen. Die Phoenix Media GmbH hat sich aufgrund mangelnder Aussichten von Rechtsbehelfen und aus Kosteneffizienzgründen für diesen Weg entschieden. Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix Media GmbH auf Erstattung ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben unverändert bestehen.
Vereinbarungen mit der MK Medien Beteiligungs GmbH: Die Laufzeit der von der MK Medien Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen wurde unter Beibehaltung der ursprünglichen Bedingungen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Die MK Medien Beteiligungs GmbH gewährte der Intertainment AG zudem im ersten Quartal 2012 weitere Darlehen über insgesamt 0,18 Mio. Euro und nach Ende des Berichtszeitraums über 0,07 Mio. Euro.

Insolvenzverfahren von Phoenix Media: Im Rahmen der angemeldeten Insolvenz der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Intertainment wird die Phoenix Media GmbH zu diesem Zeitpunkt wegen Kontrollverlust entkonsolidieren.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum Konzern- und Jahresabschluss sowie des Berichts über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 fort. Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen im veröffentlichten Finanzbericht 2011.

Unverändert bestehen insbesondere die bestandsgefährdenden Risiken fort. Der Konzernabschluss für das erste Quartal 2012 wurde unverändert zum Vorjahr unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht weiterhin von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde. Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand auf entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs GmbH, angewiesen ist. Diese benötigten Finanzmittel wurden zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernzwischenabschlusses von der MK Medien Beteiligungs GmbH nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien Beteiligungs GmbH das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH darf das Management aber weiterhin davon ausgehen, dass auch künftig die entsprechenden Finanzmittel unter Beibehaltung der bisherigen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden.

Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie geplant eintreten, ist der Fortbestand des Unternehmens in hohem Maße - auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines Insolvenzverfahrens gefährdet.

Ende der Zwischenmitteilung



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