Intershop Communications AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 12.02.2010

Intershop: Einberufungsverlangen auf Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung

Intershop Communications AG / Hauptversammlung
12.02.2010 17:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Jena, 12. Februar 2010 - Die Intershop Communications AG hat von einer Gruppe von zwölf Aktionären einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 122 Abs. 1 AktG erhalten. Die Aktionäre verfügen über das erforderliche Quorum von 5 % des Grundkapitals.
Vorgesehene Tagesordnungspunkte sind die Beschlussfassung über die vorzeitige Abberufung des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Michael Sauer mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung sowie die Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat, durch die ein neues Aufsichtsratsmitglied von der Hauptversammlung gewählt wird. Weiterer Tagesordnungspunkt ist die Beschlussfassung über einen Antrag von Aktionären auf Durchführung einer Sonderprüfung bezogen auf die Amtsführung des Aufsichtsratsmitglieds Michael Sauer und Bestellung eines Sonderprüfers.

Der Vorstand der Intershop Communications AG wird kurzfristig die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung für Ende März 2010 veranlassen und alle Details dazu pflichtgemäß veröffentlichen.


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