HOCHTIEF Aktiengesellschaft

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DGAP-Ad-hoc News vom 05.10.2010

HOCHTIEF Aktiengesellschaft: HOCHTIEF beschließt Antragsstellung bei der australischen Wertpapieraufsichtsbehörde im Zusammenhang mit angekündigtem Übernahmeangebot der ACS

HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
05.10.2010 19:11

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der HOCHTIEF Aktiengesellschaft ('HOCHTIEF') hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der australischen Wertpapieraufsichtsbehörde (Australian Securities and Investments Commission, 'ASIC') den Antrag zu stellen, der bei Gestattung ACS Actividades de Construcción y Servicios, S.A. ('ACS') verpflichten würde, im Anschluss an das angekündigte freiwillige Übernahmeangebot von ACS an die Aktionäre von HOCHTIEF und einen daraus folgenden Erwerb der effektiven Kontrolle über HOCHTIEF ein weiteres Übernahmeangebot an die außenstehenden Aktionäre der Leighton Holdings Limited ('Leighton Holdings') zu machen. Leighton Holdings ist eine an der australischen Wertpapierbörse notierte Gesellschaft, an der HOCHTIEF eine Beteiligung von ca. 54,5% hält.

Die Entscheidung, ob und in welcher Form dem Antrag entsprochen wird und ob ACS somit ein Übernahmeangebot für Leighton Holdings machen muss, steht im Ermessen der ASIC.


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