HOCHTIEF AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 03.08.2010 09:43 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die BlackRock, Inc., New York, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30.07.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, ISIN: DE0006070006, WKN: 607000 am 26.07.2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,04% (das entspricht 2129718 Stimmrechten) betragen hat. 3,04% der Stimmrechte (das entspricht 2129718 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 03.08.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: HOCHTIEF Aktiengesellschaft Opernplatz 2 45128 Essen Deutschland Internet: www.hochtief.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |