HOCHTIEF Aktiengesellschaft

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DGAP-CMS News vom 09.02.2015

HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

HOCHTIEF Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
09.02.2015 11:22

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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Im Zeitraum vom 2. Februar 2015 bis einschließlich 6. Februar 2015 wurden durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft insgesamt 20.361 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Rückkaufsbeginn mit Bekanntmachung vom 2. Oktober 2014 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 7. Oktober 2014 mitgeteilt wurde. Die Gesamtzahl der bislang durch die HOCHTIEF Aktiengesellschaft im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 7. Oktober 2014 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 1.213.688 Stück.

Der Erwerb der Aktien der HOCHTIEF Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der HOCHTIEF Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind auf der Internetseite der HOCHTIEF Aktiengesellschaft unter der Rubrik 'Investor Relations' veröffentlicht (www.hochtief.de/www.hochtief.com).


Essen, 9. Februar 2015
HOCHTIEF Aktiengesellschaft
Der Vorstand



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