HOCHTIEF Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung HOCHTIEF Aktiengesellschaft 15.12.2010 10:00 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Herr O. Mason Hawkins, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.12.2010 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der HOCHTIEF Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland, ISIN: DE0006070006, WKN: 607000 am 10.12.2010 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,84%(das entspricht 3725100 Stimmrechten) betragen hat. Die Veränderung wurde durch eine Kapitalerhöhung verursacht, bei der die HOCHTIEF Aktiengesellschaft 6.999.999 neue Aktien an die Qatar Holding LLC ausgegeben hat. 4,84% der Stimmrechte (das entspricht 3725100 Stimmrechten) sind Herrn Hawkins gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 15.12.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: HOCHTIEF Aktiengesellschaft Opernplatz 2 45128 Essen Deutschland Internet: www.hochtief.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |