HIGHLIGHT COMMUNICATIONS AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 29.09.2016

Strategische Unternehmensentscheidung

Highlight Communications AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung
29.09.2016 12:48

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die Gesellschaft wurde gestern durch die Constantin Medien AG, Deutschland, informiert, dass deren Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen haben, den Constantin Medien-Konzern strategisch neu auszurichten. Constantin Medien beabsichtigt eine Fokussierung auf die Segmente Sport sowie Sport- und Event-Marketing. Ebenso wird die Veräusserung des Segments Film angestrebt, auch gegen den Willen der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft.
Die Entscheidungskompetenz für einen Verkauf des Segments Film fällt in den Kompetenzbereich des Verwaltungsrats der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat hat in der Vergangenheit mit Ausnahme von D. Hahn eine solche strategische Neuausrichtung der Highlight-Gruppe klar abgelehnt, da durch den Verkauf des Segments Film erhebliche Klumpenrisiken für die Highlight-Gruppe entstehen, welche den Fortbestand der Highlight-Gruppe gefährden könnten. Die Zerschlagung der heutigen Highlight-Gruppe zugunsten der Mehrheitsaktionärin Constantin Medien AG wird aufgrund der offensichtlichen Interessenskonflikte, den unrealistischen Synergieerwartungen und den nicht absehbaren negativen Auswirkungen auf die verbleibenden Geschäftsbereiche weder als unternehmerisch sinnvoll noch als rechtlich zulässig angesehen. Die von der Mehrheitsaktionärin anvisierte Veräusserung ganzer Geschäftssegmente wie auch die im Nachgang dazu vorgesehene Verlagerung der Management- und Entscheidungskompetenzen zur Mehrheitsgesellschafterin ist nicht im Interesse der Gesellschaft und insbesondere der Minderheitsaktionäre und wurde deshalb vom Verwaltungsrat mit Ausnahme von D. Hahn abgelehnt.

Über welche Stimmrechte an der Gesellschaft die Constantin Medien AG zum heutigen Zeitpunkt tatsächlich verfügt, ist derzeit Gegenstand eines hängigen Gerichtsverfahrens.

Der Verwaltungsrat der Highlight Communications AG ist gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Gleichbehandlung der Aktionäre und zur umsichtigen Führung der Gesellschaft wie auch ihrer Gruppengesellschaften im Interesse aller Aktionäre verpflichtet. Der Verwaltungsrat wird sich aus diesem Grund gegen unrechtmässige Kompetenzüberschreitungen wie auch gegen eine Gefährdung der Ertragskraft der Gesellschaft sowie eine Aushöhlung der Rechte der Minderheitsaktionäre mit geeigneten Massnahmen im Interesse der Gesellschaft und deren Aktionäre zur Wehr setzen.
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