Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) 04.10.2010 13:37 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Deutsche Bank AG, Frankfurt, Deutschland, hat uns am 30. September 2010 gemäß § 21 Abs.1 WpHG wie folgt informiert: Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs.1 WpHG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg, Deutschland, am 24. September 2010 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% überschritten hat und an diesem Tag 23,47% betrug. Dies entsprach 54.761.636 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Die Mitteilungspflicht nach § 21 Abs.1 WpHG ist auf unsere Mit-Konsortialführung im Rahmen einer am 24. September 2010 ins Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung der Heidelberger Druckmaschinen AG zurückzuführen. Gleichzeitig teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs.1 WpHG mit, dass wir am 29. September 2010 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte an der Heidelberger Druckmaschinen AG unterschritten haben und nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0,35% halten. Dies entspricht 818.981 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). 04.10.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Heidelberger Druckmaschinen AG Kurfürsten-Anlage 52-60 69115 Heidelberg Deutschland Internet: www.heidelberg.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |