Frau Sandra Ketterer, Schweiz hat uns gemäß § 43 WpHG am 26.06.2023 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10%-Schwelle vom 31.05.2023 über Folgendes informiert:
- Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
- Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, schließt aber einen Erwerb von weiteren Stimmrechten auch nicht aus.
- Der Meldepflichtige strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an, mit Ausnahme der Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung.
- Der Meldepflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
- Der Meldepflichtige hat mitgeteilt, das im vorliegenden Fall keine Pflicht zur Angabe der Mittelherkunft besteht.