Gateway Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Gateway Real Estate AG
09.03.2022 / 17:50
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Herr Yannick Patrick Heller, Schweiz hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 07.03.2022 im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10%-Schwelle vom 07.02.2022 über Folgendes informiert:
Die Investition dient der Erzielung von Handelsgewinn.
Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, schließt aber einen Erwerb von weiteren Stimmrechten auch nicht aus.
Der Meldepflichtige strebt derzeit keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an, mit Ausnahme der Ausübung von Stimmrechten in der Hauptversammlung.
Der Meldepflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
Hinsichtlich der Herkunft der verwendeten Mittel handelt es sich um Eigenmittel, die der Meldepflichtige zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat.
09.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de