Korrekturveröffentlichung zur Veröffentlichung vom 08.01.2008, Hamborner AG: Stimmrechtsmitteilung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Hamborner AG / Korrekturveröffentlichung zur Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) vom 08.01.2008 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Die Mustaphar 5.Verwaltungs GmbH, Hamburg, hat uns für die Endor 5.Verwaltungs GmbH & Co.KG, Hamburg (Deutschland), mit Telefaxschreiben vom 07.Januar 2008 gemäß den §§21 Abs.1 WpHG i.V.m. § 24 WpHG folgende Mitteilung übersandt: 'Stimmrechtsmitteilung nach §21 Abs.1 WpHG i.V.m. §24 WpHG hinsichtlich der Hamborner Aktiengesellschaft mit Sitz in Duisburg (ISIN DE0006013006 (WKN 601300)) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teilen wir Ihnen für die Gesellschaft Endor 5. Beteiligungsgesellschaft GmbH&Co.KG, Hamburg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG i.V.m. § 24 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Endor 5. Beteiligungs GmbH&Co.KG an der Hamborner Aktiengesellschaft am 31. Dezember 2007 die Schwellen von 3% und 5% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00% (0 von insgesamt 22.770.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Hamborner Aktiengesellschaft) beträgt. Die Endor 5. Beteiligungs GmbH&Co.KG wurde aufgelöst. Die von ihr gehaltenen Stimmrechte wurden am 31.12.2007 auf die Mustaphar 5. Verwaltungs GmbH übertragen. Durch die Übernahme der Stimmrechte durch die Mustaphar 5. Verwaltungs GmbH sind keine meldepflichtigen Schwellenwerte erreicht oder überschritten. Mit freundlichen Grüßen Mustaphar 5. Verwaltungs GmbH' 08.01.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Hamborner AG Goethestraße 45 47166 Duisburg Deutschland Internet: www.hamborner.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |