Ad-hoc-Meldung nach Artikel 17 MAR in Verbindung mit § 15 WpHG
GBS Software Aktiengesellschaft, Karlsruhe
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 28. Dezember 2017 unter TOP 5 beschlossen:
1. Das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 6.000.000,00 wird um bis zu EUR 1.000.000,00 auf bis zu EUR 5.000.000,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt im ordentlichen Einziehungsverfahren nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 237 Abs. 2, 222 ff. AktG) zum Zwecke der Rückzahlung von Teilen des Grundkapitals durch Einziehung von bis zu 1.000.000 Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Stückaktie nach deren Erwerb gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG durch die Gesellschaft.
Der Beschluss wird nur durchgeführt, wenn die Gesellschaft bis zum 30.06.2018 Stückaktien im rechnerischen Gesamtnennbetrag von mindestens EUR 250.000,00 erworben hat.
Diese Bedingung ist unter der Einhaltung der vorstehend genannten Frist eingetreten. Mit Wirkung vom 23.05.2018 erfolgte die Eintragung der Herabsetzung des Grundkapitals aus der Einziehungsmaßnahme von EUR 6.000.000,00 um EUR 1.000.000,00 auf EUR 5.000.000,00 im Handelsregister des zuständigen Registergerichtes der Gesellschaft. Das Grundkapital der Gesellschaft ist nunmehr eingeteilt in 5.000.000 Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von EUR 1,00 je Stückaktie. Eine aktuelle Fassung der Satzung befindet sich auf der Webseite der Gesellschaft.
Karlsruhe, den 24. Mai 2018
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Der Vorstand
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