Ad-hoc-Meldung nach Artikel 17 MAR in Verbindung mit § 15 WpHG
Aktienrückkauf - Aufhebung eines gefassten Beschlusses mit Neufassung
GBS Software Aktiengesellschaft, Eisenach
Der Vorstand der GBS Software AG, Eisenach, ISIN DE 000A14KR27 / WKN A14KR2, hat am 04. Oktober 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tag beschlossen, bis zu 500.000 ausstehende Stückaktien der Gesellschaft, dies entspricht einem Anteil von bis zu rund 8,33% des Grundkapitals und der Stückaktien der GBS Software AG, im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Rückkaufangebots nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu einem Kaufpreis je Stückaktie von 0,50 Euro zu erwerben.
Mit Beschluss vom 05. Oktober 2017 haben Vorstand und Aufsichtsrat aus formaljuristischen Gründen beschlossen, den Aktionären der GBS Software AG zunächst kein freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wie vorstehend zu unterbreiten. Stattdessen beabsichtigt die Verwaltung der Gesellschaft ihrer demnächst stattfindenden Hauptversammlung eine Beschlussfassung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 6 AktG (zur Einziehung) mit den dazugehörigen Erwerbsbedingungen vorzuschlagen.
Eisenach, den 05. Oktober 2017
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Der Vorstand
GBS Software Aktiengesellschaft
Hospitalstraße 6, 99817 Eisenach
ISIN: DE000A14KR27, WKN A14KR2
Börse: Frankfurter Wertpapierbörse, Freiverkehr
Kontakt:
GBS Software AG
Hospitalstraße 6
99817 Eisenach
Deutschland
Tel.: +49 3691 7353-0
Fax: +49 721 9800 9082
http://www.gbs-ag.com
05.10.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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