Gerresheimer AG

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DGAP-PVR News vom 19.04.2012

Gerresheimer AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Gerresheimer AG 

19.04.2012 16:26

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG

1. Herr Eric M. Mindich, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5 % und 3% unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 1,59 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind Herrn Mindich gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Davon sind Herrn Mindich 0,75% (236.862 Stimmrechte) zusätzlich gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

2. Die Eton Park Capital Management L.L.C., New York, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 1,59 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Capital Management L.L.C. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.

3. Die Eton Park Capital Management L.P., New York, U.S.A., hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 1,59 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Capital Management L.P. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

4. Die Eton Park Capital Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5 % und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 1,59 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Capital Limited gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.

5. Die Eton Park International LLP, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5% und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 1,59 % (500.000 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park International LLP gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

6. Die Eton Park Overseas Fund Ltd., Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5% und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,84 % (263.138 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind der Eton Park Overseas Fund Ltd. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

7. Die Eton Park Master Fund Ltd, Grand Cayman, Cayman Inseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gerresheimer AG am 10. April 2012 die Schwellen von 5% und 3 % unterschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 0,84 % (263.138 Stimmrechte) beträgt.



Düsseldorf, 19. April 2012

Der Vorstand

Gerresheimer AG
Benrather Straße 18-20
40213 Düsseldorf
Deutschland



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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Gerresheimer AG
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