BoerseVZ gegen StudiVZ Flatex AG / Rechtssache Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Pressemitteilung BoerseVZ gegen StudiVZ Rechtsstreit um Namen des erfolgreichen Wertpapier-Netzwerks geht weiter Kulmbach, am 22. August 2008. Die Holtzbrinck-Tochter StudiVZ Ltd. erwirkte beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die im Juli 2008 gestartete Internetplattform BörseVZ. Danach ist dem Wertpapier-Netzwerk zunächst untersagt, die Bezeichnung 'BörseVZ' im geschäftlichen Verkehr zu nutzen. 'Wir haben darauf natürlich sofort reagiert und das Angebot kurzfristig unter dem Namen B-VZ (www.b-vz.de) auf eine neue Domain verlagert', so Geschäftsführer Ralf Müller. 'Schließlich wollen Tausende zufriedene Börsianer das Angebot des Portals weiter nutzen.' Eine erste Abmahnung von StudiVZ hatte das Team des Wertpapier-Netzwerks Ende Juli unmittelbar mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Gleichwohl wurde die aktuelle Verfügung am 7. August vom Landgericht Hamburg erlassen, jedoch erst am 20. August zugestellt. 'Dadurch lassen wir uns aber auf keinen Fall aus dem Konzept bringen, schließlich hatten wir ja mit dieser Verfügung gerechnet', so Müller. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass die Holtzbrinck-Tochter StudiVZ Ltd. die beiden Buchstaben 'VZ' im Onlinebereich ausschließlich für sich selbst beansprucht. 'Wir haben gegen die einstweilige Verfügung bereits Widerspruch eingelegt und werden im Rahmen der mündlichen Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren unsere Argumente vorlegen. Entscheidend ist es für uns allerdings, die Angelegenheit im sog. Hauptsacheverfahren zu klären – auch wenn dies mehrere Monate oder sogar Jahre dauern wird. Wir lassen uns nicht unterkriegen.' Müller und sein Team rechnen sich gute Chancen für dieses Hauptsacheverfahren aus. 'Schließlich sind die jeweiligen Zielgruppen wie auch die Geschäftsmodelle völlig unterschiedlich. Darüber hinaus kann es nicht angehen, dass eine Firma das alleinige Nutzungsrecht von zwei Buchstaben (VZ) für sich beansprucht, wenn es um die Namensgebung von Internetdomains geht. Dann müssten nämlich auch sämtliche Domains der deutschen Verbraucherzentralen (z.B. www.vz-saar.de) verboten werden', so Müller abschließend. Über B-VZ: B-VZ ist ein neues Web-2.0-Wertpapier-Netzwerk im Internet, das seinen Nutzern die Möglichkeit bietet, sich mit Gleichgesinnten zum Thema Wertpapiere auszutauschen. Egal welchen Anlagestil ein User verfolgt – bei B-VZ finden Börsenneulinge und erfahrene Anleger, Nachrichten und Meinungen zu vielen Aktien und Derivaten. Darüber hinaus ist es möglich, ein Musterdepot zu führen. Nach einer einfachen, kostenlosen Registrierung auf www.b-vz.de kann jeder neue Nutzer ein virtuelles Depot eröffnen und damit Aktien fiktiv 'handeln'. Über das im Mittelpunkt stehende Wertpapier kann man zahlreiche Suchfunktionen starten. Man kann sehen, welche Mitglieder die Aktie ebenfalls in ihren Musterdepots haben. Oder welche, von anderen Mitgliedern verfasste, Beiträge zu diesem Wert existieren. Ein leicht verständliches Rankingsystem, das die besten aller Portfolios aufführt, hilft dem Nutzer, nach den 'Top Tradern' zu suchen und zu schauen, welche Wertpapiere diese in ihren Depots halten. Des weiteren können Nutzer verschiedenen Gruppen beitreten, die sich mit der jeweiligen Aktie beschäftigen und mittels Blogs ebenfalls ihre Meinung kund tun. Anders als bei vielen anderen Börsen-Communities können bei B-VZ auch Derivate und CFDs auf ausgesuchte Aktien fiktiv gehandelt werden. Außerdem findet jede dieser virtuellen Transaktionen in Echtzeit mit Kursen der Börse Stuttgart statt. Pressekontakt: Media4Markets GmbH, Börsenplatz 5, 60313 Frankfurt am Main, www.b-vz.de Ansprechpartner: Eva Pratsch Telefon +49-(0)69-2193669-11 E-Mail e.pratsch@media4markets.de 22.08.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP |