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Exasol AG legt Preisspanne für Börsengang fest
- Exasol AG (die "Gesellschaft") legt die Preisspanne für den Börsengang ("Börsengang", "IPO" oder "Angebot") auf 8,50 EUR bis 10,50 EUR pro Aktie fest
- Gesamtvolumen des IPO zwischen 78 Mio. EUR und 97 Mio. EUR, bestehend aus 5.100.000 neu ausgegebenen Aktien aus einer Kapitalerhöhung und einer Platzierung von 2.035.000 bestehenden Aktien sowie 1.070.250 bestehenden Aktien aus einer Mehrzuteilungsoption und 1.000.000 bestehenden Aktien aus einer potenziellen Aufstockungsoption
- Vorliegende Zeichnungsindikationen innerhalb der Preisspanne von einem breiten Spektrum von Investoren, die den Gesamtbetrag des Angebots (einschließlich der Mehrzuteilungsoption und der Aufstockungsoption) übersteigen
- Die Gesellschaft plant, die Bruttoerlöse von rund 50 Mio. EUR zu investieren, um seine Wachstumsstrategie voranzutreiben - insbesondere zur Stärkung des Sales-Teams und der Schlagkraft der Vertriebs- und Marketing-Aktivitäten in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz), in Großbritannien und in den USA
- Die Marktkapitalisierung der Gesellschaft würde auf Basis der Preisspanne zwischen 189 Mio. EUR und 233 Mio. EUR betragen
- Der Wertpapierprospekt wurde heute gebilligt und auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht
- Der Angebotszeitraum beginnt am 15. Mai 2020 und endet am 20. Mai 2020
- Zulassung der Aktien zum Handel im Europäischen Wachstumssegment "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse für den 25. Mai 2020 geplant
Nürnberg, 14. Mai 2020 - Exasol AG (ISIN: DE000A0LR9G9; www.exasol.com), ein globales Technologieunternehmen und Anbieter eines softwarebasierten "Data Engine" der nächsten Generation, gibt weitere Einzelheiten des geplanten Börsengangs an der Frankfurter Wertpapierbörse bekannt.
Nach der Ankündigung des Börsengangs und der geplanten Aktiennotierung im Europäischen Wachstumssegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse gibt Exasol heute die Preisspanne für die Kapitalerhöhung und die Platzierung bekannt. Die Preisspanne für die Exasol-Aktien wird auf 8,50 EUR bis 10,50 EUR pro Aktie festgelegt.
Das Angebot umfasst 5.100.000 neu ausgegebene Aktien aus einer Barkapitalerhöhung, 2.035.000 bestehende Aktien aus dem Bestand der Altaktionärin KfW und von Exasol, sowie 1.070.250 bestehende Aktien in Verbindung mit einer marktüblichen Mehrzuteilungsoption (wie nachfolgend beschrieben) und 1.000.000 bestehende Aktien in Verbindung mit einer potenziellen Aufstockungsoption, deren Ausübung abhängig von der Nachfrage zum Zeitpunkt der Preisfestsetzung ist.
Der Gesellschaft liegen Zeichnungsindikationen innerhalb der Preisspanne von einem breiten Spektrum von Investoren vor, die den Gesamtbetrag des Angebots (einschließlich der Mehrzuteilungsoption und der Aufstockungsoption) übersteigen.
Ausgehend von der Annahme, dass alle angebotenen Aktien platziert werden, wird das Platzierungsvolumen voraussichtlich zwischen 78 Mio. EUR und 97 Mio. EUR liegen, wobei Exasol einen Bruttoerlös von ca. 43 Mio. EUR bis 54 Mio. EUR aus der Kapitalerhöhung erzielen würde. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Nettoerlöse in erster Linie zur Stärkung des Sales-Teams und der Schlagkraft der Vertriebs- und Marketing-Aktivitäten in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz), in Großbritannien und in den USA sowie für zusätzliche Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsinitiativen zu verwenden.
Nach dem Börsengang wird die Marktkapitalisierung der Gesellschaft voraussichtlich zwischen 189 Mio. EUR und 233 Mio. EUR auf Basis der Preisspanne betragen. Ausgehend von der Annahme, dass alle angebotenen Aktien platziert werden, wird der Streubesitz nach dem Börsengang etwa 46 Prozent betragen, was einen liquiden Markt für den Handel in Aktien der Gesellschaft ermöglichen soll.
Der Wertpapierprospekt im Zusammenhang mit dem Börsengang der Gesellschaft wurde auf der Website www.exasol.com unter der Rubrik "Investoren" unmittelbar nach der heutigen Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Verfügung gestellt. Die Zeichnungsfrist für die angebotenen Aktien beginnt am 15. Mai 2020 und endet am 20. Mai 2020 um 12.00 Uhr (MESZ) für Privatanleger und um 16.00 Uhr (MESZ) für institutionelle Anleger. Privatanleger können Kaufaufträge vom 19. Mai 2020 bis zum 20. Mai 2020 (12.00 Uhr MESZ) über die Zeichnungsfunktionalität Direct Place der Deutschen Börse AG erteilen. Der endgültige Angebotspreis und das endgültige Emissionsvolumen werden im Rahmen eines Bookbuilding-Verfahrens ermittelt und voraussichtlich am 20. Mai 2020 festgelegt. Über die Zuteilung der angebotenen Aktien werden die Anleger am 21. Mai 2020 informiert. Die Zulassung der Aktien zum Handel im Europäischen Wachstumssegment "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 25. Mai 2020 geplant. Die Lieferung der angebotenen Aktien wird voraussichtlich am 26. Mai 2020 erfolgen.
Für alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder und verbundenen Parteien sowie Gründungs- und Großaktionäre gilt eine zwölfmonatige Lock-up-Frist. Im Zusammenhang mit dem Angebot haben bestimmte Altaktionäre dem Stabilisierungsmanager Hauck & Aufhäuser eine Mehrzuteilungsoption eingeräumt, um maximal 1.070.250 zusätzliche Aktien zum endgültigen Angebotspreis zu erwerben, und zwar ausschließlich zur Deckung von Mehrzuteilungen im Zusammenhang mit dem Angebot. Die Mehrzuteilungsoption kann innerhalb von 30 Tagen nach Handelsbeginn der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse ausgeübt werden.
Das Angebot beinhaltet ein öffentliches Angebot an private und institutionelle Anleger in Deutschland sowie eine Privatplatzierung bei qualifizierten Investoren in bestimmten weiteren Ländern, jedoch - unter anderem - gemäß der US-Regulation S der geltenden Fassung des U.S. Securities Act von 1933 nicht in den USA.
Die Aktien der Exasol AG haben die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A0LR9G9, die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) A0LR9G und das Tickersymbol EXL.
Hauck & Aufhäuser agiert als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner für den Börsengang.
Pressekontakt Exasol
Carla Gutierrez, Global Communications Manager
Tel: + 44 786 0151691
E-Mail: Carla.gutierrez@exasol.com
Über Exasol
Exasol bietet eine leistungsstarke und hoch performante In-Memory-Analytics-Datenbank, die Unternehmen darin unterstützt, die Art und Weise, wie sie mit Daten arbeiten, zu verändern. Dank ihrer Geschwindigkeit, Flexibilität und Skalierbarkeit ermöglicht sie die Umsetzung von langfristigen Datenstrategien im Unternehmen. Die In-Memory-Analytics-Datenbank ist On-Premises und in der Cloud verfügbar.
Weitere Informationen zu Exasol unter www.exasol.com
Wichtige Hinweise
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.
Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wurde. Kopien dieses Wertpapierprospekts sind kostenfrei bei der EXASOL AG, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich.
Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.
Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.
In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ('EWR') außer Deutschland und dem Vereinigten Königreich, in denen die Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer geltenden Fassung ('Prospektverordnung') gilt (die 'Relevanten Mitgliedstaaten'), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2 lit. e der Prospektverordnung ('Qualifizierte Anleger') handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein 'Investor'), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen in Deutschland, im Vereinigten Königreich oder anderen Relevanten Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die Exasol AG oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektverordnung zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.
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Katharina.berger@exasol.com
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